Alfred66
Sehr geehrte Frau Bader , Ich arbeite Vollzeit und habe von meiner Frau 4 Kindern , ab 01/08/2021 ziehe ich keine Leistung vom Jobcenter ,da ich kinderzuschlag beantragt habe .Also ab 01/08/2021 Kriege ich Kinderzuschlag und Wohngeld. Was passiert bei mir wenn ich Elternzeit und Elterngeld beantrage ,habe ich Anspruch darauf ? Und wenn Ja , wer soll das Elterngeld beantragen ? Ich selber oder Meine Frau ?darauf möchte ich hinweisen ,dass meine Frau nicht arbeitet ,sie ist Hausfrau . Danke im Voraus MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN
Hallo, wenn Sie in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld von 67% des Lohnes. Da ihre Frau Hausfrau ist, würde sie nur 300 EUR bekommen. Ob dann noch zusätzliche soziale Leistungen getätigt werden, kommt darauf an, da Sie aber dann noch weniger haben als jetzt, würde ich mal davon ausgehen. Liebe Grüße NB
MamaausM
Wann ist denn das Kind geboren, für das Elterngeld bezogen werden soll. Anspruch du: 67% des Durchschnitts der 12 Monate vor Geburt Anspruch deine Frau: 300€ Mindestsatz Wenn Geld dann nicht reicht.... Hartz4
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