Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rufdienst/Nachtarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rufdienst/Nachtarbeit

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Ich arbeite als MTRA in einer radiologischen Praxis, die auch "Filialen" in Krankenhäusern hat, so daß dort auch Rufdienste anfallen. 1. Bin ich als Schwangere verpflichtet, an den Rufdiensten, bei denen man oft in der Nacht hereingerufen wird teilzunehmen? Gilt für mich die Ausnahmen nach § 8 Abs.4 "Krankenpflege", obwohl ich ja gar keine Krankenpflege mache? 2. Wenn ich nicht mehr am Rufdienst teilnehmen darf, steht mir dann trotzdem der "durchschnittliche Verdienst der letzten 6 Monate (also incl. der geleisteten und bezahlten Dienst) zu ? Für eine rasche Antwort bin ich sehr dankbar, weil ich zur Zeit wegen dieser Fragen etwas Ärger in der Praxis habe. Vielen Dank. Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, fallen Sie nicht schon wegen der Strahlenbelastung unter ein Beschäftigungsverbot? Ansonsten gilt für Sie die Ausnahme des § 8 Abs. 4. Wenn Sie unter das Beschäftigungsverbot fielen, würden Sie den durchschnittlichen Lohn erhalten. Gruß, NB


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