Mitglied inaktiv
Hallo, Ich bin seit 2001 in Elternzeit (habe zwischendrin zwei weiter Kinder bekommen). die "letzte" Elternzeit endet zum 24.4. Ich würde gern für 12-16 Stunden zurückkehren. Aber nur Vormittags. Das ist lt. Personalabteilung wohl nicht machbar. bzw. wie sie es ausdrückt: "eine von Ihnen gewünschte Teilzeittätigkeit nur schwer zu realisieren sein wird". Sie bietet mir eine Abfindung an. und legt mir nahe bei meinem Nebenjob zu bleiben (ca. 10Stunden die Woche und ich könnte auch die Kinder mitnehmen) Wenn ich die Abfindung annehmen würde, wäre ich aus dem Betrieb raus. Und weil ich schon so lange aus'm Beruf raus bin wären meine Chancen auf eine andere "Bürostelle" in einem anderen Betrieb zu kommen wahrscheinlich doch um einiges geringer. Ich weiß, daß viele Sachbearbeiterstellen mit Auslagerung einiger Abteilungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Allerdings könnte ich auch als Büro-Assistentin arbeiten. Das Hauptproblem liegt wohl in der geringen Arbeitsstundenzahl und darin, daß ich ausschließlich vormittags arbeiten kann. Wie ist denn die Rechtslage? Muß mein AG denn nicht irgendwie dafür sorgen, daß ich auf die gewünschten Stunden/Zeiten wieder arbeiten kann? Und für den Fall, daß ich doch die Abfindung nehme: Werde ich dann "nur" für drei Monate gesperrt? Habe ich überhaupt nach so langer Elternzeit überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Bitte um schnelle Antwort, da die Personalabteilung auf Rückmeldung wartet... Vielen Dank im voraus LG
Hallo, mögllicherweise muss der AG Ihnen eine TZ-Tätigkeit zur Verfügung stellen, Sie haben aber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, zB nur Vormittags. Es stellt sich also die Frage der weiteren Vorgehensweise. Eine Abfindung steht Ihnen nicht zu-es sei denn, im Vertrag steht etwas. Der AG kann ja nichts für Ihre Kündigung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi... also so weit ich weiß, muß der AG eine TZ Stelle zu Verfügung stellen, wenn er mehr als 15 Mitarbeiter hat und er das in der Firma "umsetzen" könnte... Das ist das Gesetz... leider sieht die Praxis anders aus... Der AG "Muß" zwar eine TZ Stelle zu Verfügung halten, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten... Abfindung: Wenn Du betriebsbedingt gekündigt wirst, bekommst Du keine Sperre... Abfindung ist Verhandlungssache... bei mir waren es ein halbes Monatsgehalt / Zugehörigkeitsjahr und das ist so die "Norm"... Ich würde an Deiner Stelle jetzt schon mal ein Zwischenzeugnis verlangen (solltest Du noch keines haben), weil wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte dann machen die Dich vielleicht noch schlecht... Gutgemeinte Grüße Peeka
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