Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Frage: Rückkehr in den Job nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen! Ich habe das Problem, dass sich mein Chef leider nicht dazu äußert, wie und wann ich nach meiner EZ wieder arbeiten gehen kann. Ich hatte ihm Ende März schriftlich mitgeteilt, dass ich ab dem 25.11.06 (dann sind die 3 Jahre EZ rum) nicht mehr wie vor der Schwangerschaft Vollzeit, sondern Teilzeit oder halbtags arbeiten möchte bzw. muss, weil es für mich organisatorisch nicht anders machbar ist, da mein Kind keinen Kindergartenplatz bekommen hat. Ich hatte ihm vorgeschlagen, zukünftig 2 volle Tage zu arbeiten. Da ich von meinem Chef bislang noch keine Rückmeldung bekommen hatte, habe ich heute dort angerufen, um mich über den aktuellen Entscheidungsstand zu informieren. Seine Sekretärin sagte mir allerdings, dass er vor August keine Entscheidung treffen könne, da diese angebl. von Umstrukturierungen innerhalb der Firma abhängen würden, und sich hier erst im August etwas Neues eregeben würde. Ich habe aber nun dadurch das Problem, dass ich mich nun nicht vor dem Fallen seiner Entscheidung um einen Platz bei einer Tagesmutter kümmern kann, da ich meinen Sohn ab dem Tag, wo ich wieder arbeite, dort unterbringen muss aufgrund der tatsache, dass er eben keinen Kindergarteplatz für dieses Jahr bekommen hat. Die Tagesmütter vergeben aber gerade alle ihre Plätze für den Sommer, so dass ich nun dadurch befürchte, dass ich nun gar keinen Platz mehr für meinen Sohn bekommen werde, wenn ich mich erst im August oder noch später darum kümmern kann! Gibt es eigentlich für den Arbeitgeber eine Frist, bis wann er mir spätestens mitteilen muss, wie ich nach Ende der EZ wieder eingesetzt werde? Wie gesagt, meine EZ endet am 25.11.06. Was mache ich, wenn er sich ggf. bis zum Ablauf dieser Frist nicht meldet? Und kann der AG mir kündigen aus diesen angeblichen Gründen der Umstrukturierung - und wenn ja, bis wann muss er das tun? Vielen lieben Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist es erst einmal, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen voliegen (mehr als 15 AN, Antrag rechtzeitig getsellt, etc). Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über den Teilzeitwunsch geeinigt haben, und versäumt es der Arbeitgeber, den Antrag spätestens einen Monat vor Beginn schriftlich abzulehnen, verringert sich die Arbeitszeit wie vom Arbeitnehmer gewünscht („positive Entscheidungsfiktion“). Der Arbeitgeber muss sich damit abfinden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber auf den Antrag gar nicht reagiert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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bei mir an der arbeit ist das so, dass man spätestens 4 wochen vor dem ersten arbeitstag bescheid bekommen muss. sollte sich der arbeitgeber bis dahin nicht melden, kann man so arbeiten, wie man es beantragt hat. ich weiss allerdings nicht, ob das generell so ist. lg two_kids


Mitglied inaktiv

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