Mitglied inaktiv
Guten Tag, nachdem ich meinen Antrag auf Elterngeld eingereicht habe, habe ich nun eine Antwort mit reichlich Rückfragen erhalten. Ehe ich diese nun (vielleicht ungünstig) beantworte, habe ich einige Fragen. Vielleicht wissen Sie, weshalb diese Fragen gestellt werden und was eine empfohlene Antwort waere: 1) Mein Sohn ist am 28.4.09 geboren, meines Wissen sind nun die Einkünfte der vorangegeangenen 12 Monate interessant. Mein Arbeitgeber hat ein entsprechendes Schreiben auch bereitgestellt. Nun werden die Lohnbescheinigungen von Jan. und Febr. 2008 verlangt. Ich kann diese zwar zur Verfuegung stellen, es wundert mich jedoch, dass diese nun auch verlangt werden. 2) In meiner Rückantwort moechte ich erklaeren "welche Vorkehrungen" ich getroffen habe, "um in dem beantragten Zeitraum von Elterngeld keine Erwerbstätigkeit ausüben zu müssen ...". Diese Frage wundert mich sehr, denn aufgrund des Elterngeldes soll es mir ja erspart bleiben arbeiten zu gehen. Sehr komisch. Was kann man hier elegant antworten? 3) Da das Elterngeld ja nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird, verzoegert sich diese Frist durch diese Rueckfragen, denn ich habe den Antrag ja rechtzeitig eingereicht oder muss ich mit Abzuegen rechnen? Vielen lieben Dank fuer die Muehe und Antworten, ich bin sehr gespannt.
Hallo, ist ja schon alles beantwortet! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Es werden die Gehaltsabrechnungen 12 Monate vor Bezug von MuSchuGeld verlangt. Du dürftest ab März 2009 im MuSchu gewesen sein, also ab Februar 2009 rückwirkend für 12 Monate musst du die Abrechnungen einreichen (steht aber auch irgendwo im Antrag). 2. Bist du alleinerziehend? Dann könnte ich mir vorstellen, dass das Elterngeld vielleicht so niedrig ist, dass sie meinen, ohne weitere Erwerbstätigkeit kannst du vom Elterngeld nicht leben. Anders kann ich es mir nicht erklären. 3. Es gilt das Datum des Eingangs auf der Behörde. Also durch Rückfragen hast du keinerlei finanziellen Verlust. LG Arlett
Mitglied inaktiv
Hallo und lieben Dank fuer die Antwort, 1. also wie du richtig sagst, ab Mitte Maerz war ich im MuSchu, weshalb das Amt sich also fuer Januar 2008 interessiert, versteh ich nicht, aber ich kann denen die Daten ja liefern, haette mich nur mal interessiert, ob ich was missverstanden habe. 2. Hmm, vermutlich, da wir nicht verheiratet sind und der Papa auch keine Elternzeit nehmen moechte, vielleicht trauen sie meinen Verhaeltnissen dann nicht. Naja, werde es mal so erklaeren, hoffe nur, dass sich nicht dadurch Nachteile ergeben. 3. Na das beruhigt mich sehr. Wie gesagt, danke nochmal sehr, Arlett!
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