Mitglied inaktiv
Hallo! Ich hoffe Sie können mir eine Antwort auf meine Frage geben, ich versuche es kurz zu fassen. Bin jetzt in der 10.ssw und gestern bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt das ich zur Gerichtsverhandlung persönlich kommen muss. Es geht da um einen Rechtsstreit mit meinem letzten Arbeitgeber (Gehalt nicht gezahlt,etc. ) Jetzt hatte ich aber letztes jahr schon eine Fehlgeburt und die jetzige SS ist auch als Risikoschwangerschaft eingestuft. (hatte Blutungen usw.) Und zudem kommt dann noch, das der Ort der Verhandlung 500km von meinem Wohnort entfernt ist. Meine Frage nun, ist es möglich das mich auch ein Anwalt dort vertritt?? oder muss ich unbedingt dort erscheinen? Kann man das von mir verlangen wenn es mir gesundheitlich nicht gut geht, ich diese Strapazen auf mich nehme? Mein Arzt hat mir absolute Ruhe verordnet und jetzt so etwas! Die verhandlung ist zwar erst ende nä.Monats aber deshalb bleibt es ja trotzdem eine Risikoschwangerschaft. Vielen Dank im Voraus!!
Hallo, vom Staatsanwalt? Wohl kaum! ALs was sollen Sie denn dahin? Als Zeuge?Als Angeschuldigte? Gruß, Nb
Mitglied inaktiv
Hallo! Also ich bin die Klägerin in dem Fall. War letztes Jahr aufgrund der Fehlgeburt längere Zeit krank, bin auch deshalb nicht weiterbeschäftigt worden. Und den letzten Monat hab ich eben kein Gehalt mehr bekommen, (befristeter Arb.vertrag) und sollte auch nicht mehr auf Arbeit kommen sondern nur noch Krankenschein erbringen. Jetzt wird es allerdings so dargestellt das ich nicht mehr arbeiten wollte usw. Alles etwas sehr kompliziert , weis auch nicht ob ich wirklich eine chance habe. Da schon mehrer Mitarbeiter aus diesem Betrieb so gehen mußten u. es auch nur über Gericht lief. Allerdings hat keiner bis jetzt gewonnen obwohl man im Recht war! Alles sehr merkwürdig! Vielen Dank!
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