Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Ende März 2011 in Elternzeit, arbeite jedoch bereits seit 1. November 5 Std. täglich bei meinem "alten" Arbeitgeber. Ich habe noch 24 Tage Urlaub von vor der Elternzeit. Diesen soll ich nun schnellstmöglich nehmen, daß heißt Dez./Jan./Febr. Kann mein AG dies verlangen, ist dies rechtens? Ich dachte, man muß mir den Resturlaub nach Beendigung der Elternzeit gewähren. Wenn dem so ist, wie schnell muß ich diesen dann "aufgebraucht" haben? Gibt es da ein Zeitlimit oder kann ich diesen, zusammen mit dem mir für 2011 zustehenden Urlaub, auf das Jahr 2011 verteilen? Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe. LG Ines