Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub in oder nach Elternzeit nehmen

Frage: Resturlaub in oder nach Elternzeit nehmen

milagroße

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Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Mutterschutz und habe aus meiner Vollzeit-Tätigkeit 15 Urlaubstage übrig. Mein AG sagte, ich soll den Urlaub nehmen, bevor ich in Teilzeit zurückkehre. Wie aber wird mit folgendem Szenario umgegangen: Ich bin 18 Monate in Elternzeit, möchte aber bereits nach 12 Monaten in Elternzeit in Teilzeit zurückkehren. Kann ich noch in der Elternzeit die 15 Urlaubstage nehmen, sodass die Teilzeit-Tätigkeit entsprechend 15 Tage später beginnt? Falls ich den Urlaub erst nach Ablauf der Elternzeit genommen werden darf (so verstehe ich §17 BEEG), darf der Arbeitgeber den Urlaub kürzen, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere und keine 5-Tage Woche mehr habe? Vielen Dank und viele Grüße Mila Große


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht, denn dann endet die EZ. Sie können den Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen oder nach der EZ. Liebe Grüße NB


mellomania

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Ne, wenn du den resturlaub nimmst ist das vollzeit, da in vollzeit entstanden, dann hast du keine ez mehr währenddessen und kannst danach nicht in ez ne tz machen. Der Urlaub aus vz kann bis Ende des Folgejahres der Rückkehr aus der ez genommen werden Änderst du nach der ez deinen vollzeit Vertrag dauerhaft auf tz, kannst du den Urlaub vor Beginn des tz Vertrages nehmen und wirst solange vollzeit bezahlt. Ob der Urlaub ansonsten im Dreisatz auf die tz umgerechnet werden muss oder kann, weiß ich nicht


milagroße

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Vielen Dank für die Antworten! Ich habe inzwischen von der Elterngeldstelle die Auskunft bekommen, dass es möglich sei, den Resturlaub nach der Mutterschutzfrist und vor Beginn der Elternzeit zu nehmen. Die Elternzeit könnte ich dann für einen Monat später beantragen. Nun ist nur noch die Frage, ob der Arbeitgeber das geregelt bekommt.


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