Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub aus Vollzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub aus Vollzeit

AnnaP.

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe zum 01.11. mit Genehmigung meines AG meine Elternzeit beendet und meinen Beschäftigungsumfng von 100% auf 50% reduziert. Nun nehme ich seit 01.11. meinen Resturlaub (45Tage), der aus meiner Vollzeitbeschäftigung stammt. Mein AG zahlt mir diesen jedoch mit dem Gehalt der 50% Stelle aus. Müsste er denn den Resturlub nicht mit dem Gehalt aus der Vollzeitbeschäftigung auszahlen, da der Urlaub ja aus dieser Zeit stammt? Leider kann mir auf der Arbeit keiner eine genaue Auskunft mitteilen. Vielen Dank und viele Grüße Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hatte geantwortet, mglw ist mir aber was dazwischen gekommen und ich habe es nicht abgeschickt. Also neu. https://efarbeitsrecht.net/vollzeit-in-teilzeit-und-urlaubsansprueche/ Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, er muss vollzeit vergütet werden eigentlich


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