Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe 1Jahr Erziehungsurlaub genommen (Budget)und möchte aber noch 2Monate (halt ohne Erziehungsgeldanspruch) länger zu Hause bleiben, bis zum 7.November. Wird diese Zeit trotzdem als Arbeitszeit bei der Rente angerechnet und ist es egal, ob ich am 1. oder am 7. anfange? Muss mein Arbeitgeber was beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus
Hallo, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Anspruch auf Rentenanrechnung haben Sie auf jeden Fall. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Obn Du noch 2 Monate EZ dran hängen kannst, mußt Du alleine mit deinem AG klären. Zur gesetzlichen Rentenversicherung: Pro Kind bekommst Du automatisch den Durchschnittsverdienst aller Versicherten (derzeit brutto bei über 2.400 EUR mtl. ) gutgeschrieben. Ob Du arbeitest oder nicht. Solange Dein AG (der Verlängerung) zustimmt, kannst Du jeden beliebigen Kalendertag wählen. Viele Grüße Désirée
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Hallo Fr Bader angenommen ich fange während meiner Elternzeit einen 400 Eur Job an - fliesst dann weiterhin die gleiche Grundlage von aktuell 2700 Brutto rein als Grundlage für die Rente oder berechnet sich das dann durch den 400 Eur Job neu`=? Viele Grüsse
Hallo, ich bin nun in der 12. Woche schwanger und hab dies meinem AG bereits mitgeteilt. Bin noch bis zum 28.04.2012 in Elternzeit. Er kann mir ja nicht kündigen, da ich Kündigungsschutz habe. Hab ich Anspruch auf eine TZ - Stelle oder nur auf eine VZ-Stelle? Wie ist das mit der Rentenversicherung? Ruht mein Arbeitsvertrag jetzt? Läuft ab der Gebu ...
Hallo Frau Bader, Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und befinde mich in Elternzeit. Bleibt der Rentenanspruch bei Umzug ins Ausland (ohne deutschen Wohnsitz) bestehen, solange ich meinen deutschen Arbeitsvertrag habe und mich in Elternzeit befinde? Danke, Lisa
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Rentenanspruchzeiten. Bei unserem ersten Kind (2007) war mein Mann und ich 2 Monate GEMEINSAM in Elternzeit zu Hause. Dies haben wir bei unserem zweiten Kind (2011) auch so gemacht. Habe jetzt gehört, dass man die Rentenanrechnungszeiten 2 Monate nach der Elternzeit einem Elternteil zuordnen kann. Beim ...
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