Rentenanspruch bei Kindererziehung im Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rentenanspruch bei Kindererziehung im Ausland

Hallo Frau Bader, Ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und befinde mich in Elternzeit. Bleibt der Rentenanspruch bei Umzug ins Ausland (ohne deutschen Wohnsitz) bestehen, solange ich meinen deutschen Arbeitsvertrag habe und mich in Elternzeit befinde? Danke, Lisa

von Lisa13 am 22.04.2012, 19:33



Antwort auf: Rentenanspruch bei Kindererziehung im Ausland

Hallo, Ihnen werden hinterher für das Kind drei Jahre angerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



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