Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich habe von der BfA ein Schreiben bezüglich der späteren Rente bekommen. Mir ist allerdings aufgefallen, daß die Zeiten des 3-jährigen Erziehungsurlaubes nicht angerechnet wurden, nur die Zeiten des Mutterschutzes. Ich habe allerdings noch dunkel in Erinnerung, daß ich damals ein Schreiben bekam, daß die 3 Jahre angerechnet werden mit dem Durchschnittsverdienst der Bundesbürger. Was ist jetzt korrekt? Und sollte ich jetzt schon Einspruch erheben? Herzlichen Dank!
Hallo, schauen Sie mal bei http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_broschueren.45/ger_45_rentenberechnung_al.pdf Da steht auf Seite 10 ff: Kindererziehungszeiten Wer Kinder erzieht, leistet einen Beitrag für die Solidargemeinschaft. Die Zeit der Kindererziehung wirkt sich daher rentensteigernd aus. Und das ganz ohne eigene Beitragsleistung. Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind wird ein Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder sind es drei Jahre. Jeder Monat der Kindererziehungszeit wird mit 0,0833 Entgeltpunkten bewertet. Das ergibt einen ganzen Entgeltpunkt pro Jahr. Damit ist ein Jahr der Kindererziehung so viel wert, als wäre in diesem Jahr der Durchschnittsverdienst erzielt worden. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolgt zusätzlich zu ggf. bereits vorhandenen Pflichtbeiträgen. Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn Sie während der ersten drei Lebensjahre (bzw. des ersten Jahres) Ihres Kindes gleichzeitig auch versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Kindererziehungszeit wird auch immer unabhängig von der genutzten Elternzeit bzw. dem Erziehungsurlaub angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst einen "Antrag auf Kontenklärung" machen (gibt es im Internet). Dazu alle erforderklichen Unterlagen einreichen z. B. eine Geburtsurkunde der Kinder (normalerweise reicht einfache Kopie). Dann werden die dreijahre Kindererziehungszeit angerechnet. Viele Grüße Désirée
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