Julia-in-LU
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich im Anschluß an das erste Elternzeitjahr, in dem ich Eltergeld bekomme, noch ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen möchte, würde dann in dieser Zeit ein Minijob als Berechtigung für einen Krippenplatz für das Kind genügen oder muß ich dafür schon wieder 'richtig' arbeiten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und freundliche Grüße, Julia Jander
Hallo, Sie brauchen kein Grund für einen Krippenplatz. Ab dem ersten Geburtstag besteht ein Anspruch. Die Frage ist eben, in welchem Umfang der Anspruch besteht. Wenn Sie gar nicht oder nur geringfügig arbeiten, wird der Platz nur bis mittags beansprucht werden können liebe Grüße
bellis123
Man hat so oder so Anspruch ab 12 Monaten. Natürlich nicht für einen Ganztagsplatz, wenn du nur stundenweise arbeitest. Wieviel genau euch zusteht, musst du bei eurer Stadt/Gemeinde nachlesen.
MamaausM
Anspruch hast du ab 1. Geburtstag. Du hast aber kein Anspruch auf Elternzeit Verlängerung, wenn du nur ein Jahr gemeldet hattest
Mamamaike
Hallo, seit dem 1.7. hat jedes Kind von eins bis drei das Recht auf eine Betreuung nach Bedarf, ab drei Jahren von sieben Stunden und einer warmen Mahlzeit nach dem Gute-Kita-Gesetz (das LU in Deinem Namen steht für Ludwigshafen? Dann hier der Link von RLP: https://kita.rlp.de/de/themen/kita-gesetz/). Viele Grüße
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