Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Wegen Betriebsschließung stehe ich vor folgendem Problem : Kündigung zum 30.4.22 (rechtskräftig nach Prüfung durch Landesbehörde) Beginn Mutterschutz 30.4.22 -> was für Mutterschaftsgeld steht mir zu ? Und wo beantrage ich es bzw. wer übernimmt es (Krankenkasse ? Agentur für Arbeit ? ) -> wie verhält es sich mit der Elternzeit wenn ich gern 12 Monate nehmen würde. Berechnet sich dies aus meinem Gehalt vor Kündigung? Vielen Dank !
Hallo, da Sie ja an mind. einem Tag im Mutterschutz noch in einem Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie Leistungen der KK in HÖhe von Krankengeld. EZ gibt es ohne AG nicht. Liebe Grüße NB
bellis123
Besser wäre es, wenn die Kündigung nicht genau auf den Stichtag mit Beginn des Mutterschutzes fallen würde, sondern etwas eher. Lässt sich das ggf. regeln? Wenn du noch vor dem Mutterschutz arbeitslos wirst, ist die Agentur für Arbeit zuständig (unbedingt rechtzeitig die Kündigung melden!). Das ist auch wichtig damit du versichert bist! Du bekommst dann einen Teil Mutterschutzgeld von der Krankenkasse und einen Teil von der Arbeitsagentur. Du gibst dann bei der Arbeitsagentur an, dass du 1 Jahr zuhause bleiben möchtest und musst dann erst am 1. Geburtstag deines Kindes dich wieder melden. Wenn du zu dem Zeitpunkt noch keinen neuen Job hast, bekommst du dann Arbeitslosengeld I.
Ani123
Nachteil von bellis123 ist: - Zeiten mit ALG1-Bezug werden mit 0 € ins EG einberechnet. - ALG1 können sie nach Ablauf der EZ nur in der Höhe beziehen indem ihr Kind betreut ist. Wenn z. B. das Kind nicht betreut ist haben sie keinen Anspruch darauf, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die meisten Kinder kommen zu August/September in die Kita. Da kommt dann noch die Eingewöhnungszeit mit drauf. In ihrem Fall wären es ca. 1,5-2,5 Monate bis dahin, wo es keine Betreuung gibt, außer sie haben familiäre Betreuung, welche bei Bedarf sofort tätig wird. Denn nur angeben und es wenn es zum arbeiten kommt kann die Betreuung plötzlich nicht mehr geht nicht. Dann kann es zur Rückzahlung vom ALG1 kommen. EG wird von den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Mutterschutz wird rausgenommen. Zum Punkt, wer Mutterschaftsgeld zahlt, weiß ich nicht. Ich würde bei der Agentur für Arbeit anrufen und nachfragen. Die Krankenkasse kann ggf. auch Auskunft geben. Bitte daran denken, sich rechtzeitig arbeitssuchend zu melden.
bellis123
@Ani123 Wieso Nachteil? Ich schrieb ja nicht von Wochen! Es genügt theoretisch 1 Tag Arbeitslosigkeit vor dem Mutterschutz. Das macht kaum einen Unterschied, im Gegensatz dazu wenn sie sich freiwillig selbst krankenversichern müsste?! Und ja, ALG1 bekommt sie nur wenn das Kind betreut ist, aber wie wir alle wissen hat sie Anspruch auf Betreuung ab dem 1. Geburtstag, und für die Eingewöhnung fühlt sich ggf. ja auch der Vater zuständig.
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