Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch Krippenplatz unter 1J

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Rechtsanspruch Krippenplatz unter 1J

Sophie99Michel

Beitrag melden

Hallo, Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage… Ich weiß, dass alle Kinder ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben und ein Teil der Kosten von dem Jugendamt übernommen wird. Wie ist das bei unter 1 Jährigen? Ich selber bin Studentin und muss ein Vollzeitpraktikum absolvieren und mein Partner Arbeit Vollzeit. Somit bin ich auf eine Betreuung für meinen 6 Monaten alten Sohn für Vormittags angewiesen. Habe ich einen Rechtsanspruch und wird auch ein Teil der Kosten übernommen? Wir wohnen in Niedersachsen, falls relevant. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Sophie


Sophie99Michel

Beitrag melden

Ok, danke! Und wie ist das mit den Kosten? Muss ich die alle selber tragen?


roza_soza

Beitrag melden

Frag doch einfach bei deiner Gemeinde nach. Bekannte von uns hatten ihr Kind bei einer Tagesmutter, als der Kleine 7 Monate alt war und die Gemeinde hat die Kosten getragen. So oder so besteht häufig eher die Schwierigkeit, überhaupt einen Platz zu finden.


cube

Beitrag melden

ES gibt Krippen, die auch ab 6 Monaten aufnehmen. Oder auch anerkannte Tagesmütter, die so kleine Kinder in Betreuung nehmen. Bekommst du dort einen Platz, bezuschusst den die Stadt auch. Dennoch sind die Kosten für eine Betreuung umso höher, je jünger das Kind ist. Selbst tragen musst du alles, was in Richtung Babysitter, Au Pair oder so gehen würde. Oder eben alles, was "schwarz" angeboten wird.


Ani123

Beitrag melden

Ab wann brauchst du einen Platz? Wenn du einen zu August 2022 suchst meldest du das Baby an und hoffst auf einen Platz. (Ich weiß nicht, wie das Anmeldeverfahren bei euch ist. Da müsstest du dich erkundigen.) Die Anmeldungen erfolgen öfters schon bis Ende eines Jahres und die Zusage gibt es meist im März/April. Somit müsstest du das Baby evtl. vor der Geburt schon anmelden und ob das möglich ist weiß ich nicht. Beraten kann dich da die Gemeinde/Stadt. Diese können dir mitteilen, ob eine Anmeldung für ein Ungeborenes möglich ist, welche und wieviele Kitas überhaupt Kinder U1 aufnehmen und wie das Anmeldeverfahren ist. Paralell dazu und falls du zum früheren Zeitpunkt als August 2022 eine Betreuung brauchst würde ich mich mit dem JA in Kontakt setzen. Diese können u.a. Tagesmütter vermitteln. Die Chance, dass diese im Jahr aufnimmt,und natürlich auch zu August 2022, und besonders Kinder unter 1, ist höher als bei einer Kita. Du kannst dich auch beim JA melden nachdem du keine Zusage für die Kita erhalten hast. Nur dann kann es zeitlich eng werden und die Auswahl kleiner. Evtl. gibt es auch eine Großtagespflege bei dir in der Nähe. 2 Tagesmütter betreuen max. 9 Kinder. Die Kosten für eine Betreuung sind je nach Gemeinde und Stadt verschieden. In der einen Stadt kostet ein Platz für 8 Stunden über 600€. In der Stadt daneben nur 250€. Da müsstest du dich bei der Gemeinde/Stadt erkundigen. Es gibt Möglichkeiten den Betrag zu mindern. Ob ihr dafür die Kriterien erfüllt wird dann geprüft. Erstmal solltet ihr mit dem ganzen Betrag planen. Tagesmutter wird nach Stunden bezahlt. Dafür musst du einen Antrag beim JA stellen für die Kostenübernahme. Das JA prüft und ein Teil wird auf jeden Fall übernommen. Aber, es wird erst ab dem Zeitpunkt übernommen, wo der Antrag gestellt wurde, nicht rückwirkend, bzw. frühestens mit Start der Betreuung. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass selbst eine sehr gut verdienende Familie einen Teil der Kosten ersetzt bekommen hat. Ich finde das gut, weil gleichberechtigt. Leider dachten die Eltern, dass ihnen kein Zuschuss zusteht und sind erst darauf aufmerksam geworden, als das Kind schon fast 2 Jahre da gewesen ist. Ab dem Tag des Antrags gab es den Zuschuss. Weiter zurück gegangen wurde nicht. Gibt es bei euch Kitas für Kinder von Studierenden? Unikita? Wenn ja, ist das eine Option? Da müsste euer Kind bevorzugt werden, weil du studierst. Erkundige dich, ob die Kita auch über die Studienzeit hinaus bzw. mindestens bis zum Ende des Kitajahres ein Kind betreut, auch wenn kein Elternteil mehr studiert. Denn irgendwann wirst du nicht mehr studieren und wenn dann sofort der Kitaplatz wegfällt ist das nicht förderlich bei der Arbeitssuche. Andersherum hättest du erstmal eine Betreuung. Die Unikitas, die ich kenne, betreuen weiter und das bis zum Schuleintritt. Gibt es an deiner Uni/FH eine Beratungsstelle bzw. Person woran man sich bei Problemen wenden kann? Kontaktiere diese und bitte um Hilfe. Manchmal haben die Ideen, worauf man nicht kommt. Vielleicht können die dir vermitteln, ob es Tagesmütter gibt, die mit der Uni/FH kooperieren und deren Kinder bevorzugt aufnehmen. Das sind nun mehrere Optionen. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche.


chrissicat

Beitrag melden

Wenn du Studentin bist, frag mal in deinem zuständigen Studentenwerk nach. Manche Studentenwerke haben Kitas für Studierende mit Kind und ansonsten bieten sie auch Beratungen an.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Z. mit meinem 2. Kind in der Elternzeit. Meine "große" Tochter besucht eine Kita 6 Std., wo ich auch meinen Sohn nach seiner Geburt angemeldet habe. Jetzt wurde mir gesagt, wenn ich keine Arbeit habe kann er keinen Krippenplatz bekommen. Wenn ich aber meinen Sohn nicht in eine Krippe bringen kann, kann ich mir auc ...

Sehr geehrte Frau Bader liebe Forengemeinde, danke für die Antworten. Die Betreuungsqualität ist schlechter, da in wesentlich weniger kindgerechten Räumen bei der Tamu hier 5 U3 Kinder sind, in der Krippe aber pro Erzieherin nur 4 und die Erzieherinnen wurden is zu 5 Jahre ausgebildet, die Tamu einen 100-stündigen Kurs absolviert hat. Än ...

Sehr geehrte Frau Bader, bekanntermaßen gibt es ja ab August diesen Jahres einen Rechtsanpruch auf einen Krippenplatz. Da wir ja leider alle wissen, dass das nie und nimmer funtionieren wird, überlegen wir natürlich unserer Stadt zu verklagen. Kann ich in diesem Fall auf Lohnersatz bzw. Verdienstausfall klagen? Wir könnte die Stadt auf eine Klag ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir etwas weiterhelfen. Ich habe meinen Sohn im Dezember 2016 für einen Krippenplatz ab Februar 2018 angemeldet. Uns wurde von der Kommune versichert, dass wir in einer der 5 Einrichtungen der Gemeinde einen Platz kriegen. Wir brauchen und allerdings keinen Krippenplatz in Vollzeit sondern in Teilzeit. ...

Hallo Frau Bader, Ich habe heute "versucht" unsere Neugeborene Tochter für Januar 2019 in der gemeindeeigenen Kita anzumelden. Der zuständige Sachbearbeiter wirkte schon jetzt nicht allzu optimistisch, dass wir zu dem Zeitpunkt tatsächlich einen Platz bekommen, hat unseren Wunsch aber so notiert und gesagt ich solle mich so 4 bis 5 Monate vorher n ...

Hallo Frau Bader, ich habe dieses Jahr im Jabuar meinen Sohn geboren. Ab April 2021 sollte ich wieder arbeiten. Aus dieser Situation heraus benötige ich ab Januar 2021 einen Krippenplatz. Bei allen Krippen hieß es, unter dem Jahr sei es schwierig ein Platz zu bekommen, aber September 2021 hätten wir gewiss Glück. Angemeldet haben wir ...

Hallo Frau Bader, Bei unserem Sohn, 25 Monate, wird von der Einrichtung abgewogen den Krippenplatz zu kündigen. Als Grund wurde uns genannt, dass die Eingewöhnung seit 3 Monaten nicht klappt, es anstrengend mit ihm ist und sie nicht sicher sind, ob sein Kindswohl sichergestellt werden kann, so wie es läuft. Und es gäbe ja viele Kinder auf der Wa ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgende Frage: Unsere Tochter, 3J, wechselt demnächst von der Tagesmutter in den Kindergarten (Sommer2024). Wir haben eine Platzzusage vorliegen (45Std Vertrag - andere kürzere Betreuungsverträge werden grundsätzlich auch angeboten). Nun würden wir auch gerne mit der weiteren Kinderplanung starten, aber machen uns ...

Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech ...

Hallo Frau Bader, Wir haben folgende Situation: Mein Sohn ist in einer Kita Einrichtung im Bundesland Bremen (Krippe und Kindergarten) aktuell in der Krippe. Er wird am 6.März 3 Jahre alt und wir haben letzte Woche die Kündigung für den Krippenplatz zum 31.7. geschrieben sowie die Anmeldung im Kindergarten... jetzt kam die Kita Leitung auf uns ...