Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtliches bei erneuter Schwangerschaft/befr. Vertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtliches bei erneuter Schwangerschaft/befr. Vertrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage und zwar geht es um rechtliches bei befr. Arbeitsvertrag. Evtl. trete ich im September eine TZ-Stelle auf ein Jahr befristet an. Momentan bin ich noch im Erziehungsjahr, das am 30.09 endet. Bin in keinem Arbeitsverhältnis mehr, war nach einer Ausbildung noch fünf Wochen bis zum Mutterschutz 12.08.13 arbeitslos gemeldet und bin derzeit bis zu Ende des Elterngeldes beitragsfrei krankenversichert. Mein Mann ist Soldat, d.h. Eine Familienversicherung ist nicht möglich, ohne Job müsste ich mich und meinen Sohn privat versichern. Dass eine beitragsfreie KV auch über zwei Jahr möglich ist, wusste ich nicht. Wie ist das nun, wenn ich während des Jahres zum zweiten Mal schwanger würde. Wie muss es "passen" , dass das mit der Versicherung auch beim zweiten Kind klappt? Wenn ich bei der Geburt nicht mehr im Arbeitsverhältnis wäre, wäre das ein Problem? Muss ich bei Beginn des Mutterschutzes noch im AV sein? Ich hoffe, es wird nicht falsch verstanden. Wir wollen den Staat nicht ausnutzen, es wäre nur doof, wenn wegen ein paar Wochen die KV nicht mehr klappt für nach der Geburt. Das AV wurde mir erst kürzlich angeboten und war nicht geplant. Geplant war die private KV ab Oktober. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sie bei der Geburt nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie sich selber versichern. Dann besteht sogar die Gefahr, dass Sie während der Elternzeit weiter die Beiträge bezahlen müssen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du schnell schwanger wirst kannst Du das Elterngeld danach auf zwei Jahre auszahlen lassen und bist versichert ohne Lücke. Anzuraten wäre zuerst eine Entfristung zu haben und dann ein weiteres Kind zu bekommen. Sonst stehst Du nach der erneuten Elternzeit vor dem gleichen Problem. Zwischen den Verträgen und nachgewiesener Kinderbetreuung kannst Du auch ALG 1 beantragen mit Versicherungsschutz dann.


Mitglied inaktiv

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Danke für deine Antwort, Ich habe schon in dem Unternehmen gearbeitet und gehe davon aus, dass nach der ersten Frist nochmal um ein Jahr verlängert wird, bevor es einen unbefr. Vertrag gibt. So lange wollen wir eigentlich nicht warten mit dem Geschwisterchen. In drei Jahren ist es auch egal, dann ist mein Mann raus aus der Soldatenwelt, d.h. dann funktioniert es per "normale" Familienversicherung. Also muss ich quasi Glück haben und so schwanger sein, dass ich bei Mutterschutzbeginn noch im AV bin, aber ab dann ist es egal?!


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