Melanie348
Hallo Zusammen und Frau Bader, mein Mann und ich wünschen uns ein 2.Kind und sind auch schon am hibbeln. Ich habe immer wieder meine berufliche Situation im Hinterkopf. Ab Oktober wäre meine Elternzeit vorbei (3 Jahre) und ab da würde ich dann wieder 16 Stunden die Woche arbeiten. Was wäre nun, wenn ich kurz vor Ende dieser Elternzeit schwanger werden würde. Da ich meine Chefin kenne und ich weiß wie es bei der ersten Schwangerschaft war, möchte sie mir am liebsten kündigen. Was kann sie gegen mich bewirken bzw. welche Rechte hätte ich. Das mit den 16 Stunden haben wir nur mündlich besprochen, da es zu der Zeit nicht sicher war, ob ich einen Kiga Platz bekomme. Meine Chefin müsste mir ja "nur" eine Vollzeit Stelle anbieten, im Prinzip das Gleiche wie ich vor der 1.Schwangerschaft hatte. Könnte ich dies nicht annehmen zwecks Betreuung könnte sie mir ja kündigen oder? Vielen Dank für Antworten. Melanie
Hallo, wenn es keine Beweise gibt und die AG es bestreitet, müssten Sie VZ arbeiten oder kündigen. Versuchen Sie doch, es schriftlich zu bekommen Liebe Grüße NB
Pamo
Nein, dir wird nicht gekündigt; wenn du nicht Vollzeit arbeiten kannst, dann musst du selber kündigen. Denn du erfüllst den Arbeitsvertrag nicht. Versuch die Teilzeit doch noch schnell schriftlich zu regeln. Eine Email würde doch genügen, wo du di 16 abgesprochenen Stunden bestätigst und sie das wohlwollend schriftlich zur Kenntnis nimmt.
Sternenschnuppe
Hey Wenn Du das nicht annehmen kannst müsstest Du kündigen, weil Du den alten Vertrag ja nicht mehr erfüllen willst. Versuche das mit den 16 Stunden so zeitig wie möglich schriftlich zu machen, dann bist Du abgesichert. Wenn ihr auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid würde ich eher später schwanger werden, aktuell würdest Du nur den Mindestsatz bekommen. Eventuelles ALG1 würde auch mit 0€ zählen, wenn ihr Euch nicht einig werdet. Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit beträgt 3 Monate.
Melanie348
Um das Elterngeld wäre es uns nicht, den viel mehr als den Mindestsatz würde ich nicht bekomen. Verdiene nicht sehr viel. Ich habe Mitte letzten Jahres einen schriftlich Zusage gemacht, welche beinhaltet, wann ich wieder zurückkommen werden (voraussichtlich) und wie viele Stunden. Müsste mein AG mir eine Teilzeitstelle anbieten bei mehr als 15 Mitarbeiter? Wir würden warten, aber leider werde ich nicht sehr schnell schwanger, mussten das erste Mal auch lange üben und wir wollen den Abstand nicht zu groß haben zwischen den Geschwister. Muss dazu sagen, dass ich bei meinem AG nicht die erste Schwangere wäre die gegangen wird.
Sternenschnuppe
Wenn sie nach Deiner schriftlichen Anmeldung dazu nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt hat, dann gilt es als angenommen. Hast Du einen Nachweis ?
Melanie348
Nein leider nicht. Ich habe ihr das Schriftstück gegeben und machte zuvor noch eine Kopie, aber leider ist nur meine Unterschrift vorhanden.
Sternenschnuppe
War jemand dabei ? Kopie ist schon einmal gut. Steh da ein Datum drauf ?
Melanie348
Nein nicht wirklich.Bin gespannt was Frau Bader zu meinem Post antwortet.Naja momentan kämpft mein Herz gegen den Verstand.......
Sternenschnuppe
Ich würde das noch einmal per Mail senden. Mit Lesebestätigung. Sehr geehrte Frau XY, Wie bereits besprochen und am xx.dd.xxxx schriftlich eingereicht, stehe ich Ihnen ab XYZ mit 16 Arbeitsstunden die Woche zur Verfügung. Aufgrund der Betreuungszeiten meines Kindes wäre es schön, wenn meine Arbeitszeiten zwischen xx Uhr und xx Uhr liegen. Ich freue mich über Antwort oder einen Terminvorschlag, um die Details mit Ihnen abstimmen zu können. Mit freundlichen Grüßen, So in die Richtung. Dann hast Du es noch einmal schriftlich, nachweisbar.
Melanie348
Danke für diese Antwort.Ich bin momentan auf 450€ bei meinem jetztigen Arbeitgeber beschäftigt,sprich ich bin einmal die Woche Vorort,deswegen denke ich das meine Chefin mit mir das nur mündlich besprechen will.Ich habe auch gerade mit meinem Mann nochmal darüber gesprochen und er sieht das alles positiv.Er denkt das wir das alles schaffen egal was meine Chefin sagt,aber ich denke das zu versteift an meine berufliche Situation und Lebenslauf.Naja wie gesagt Herz gegen Verstand :-)
Melanie348
Dankeschön vorerst für die Antwort!Noch eine Anmerkung/Frage:Müsste meine Chefin mir nicht eine TZ Stelle bereit stellen,da mehr als 15 AN in der Unternehmung arbeiten?
Melanie348
Bitte noch um Antwort!Dankeschön im Voraus!
Ähnliche Fragen
Ich arbeite in einem Team von 4 Leuten, 1 Mann hat eine Partnerschaft, 2 sind Singles. Ansage: Urlaubsplanung bis Ende März abgeben. Jetzt habe ich die Zusage vom Vater vom Kleinen bekommen, dass wir uns den Urlaub in den Sommerferien aufteilen können. Habe also Urlaub eingereicht. Böses Erwachen: alle Kinderlosen haben Urlaub in den Ferien ein ...
Guten Tag Frau Bader, mein Kind geht in einen Kindergarten, wo sein Sprachentwicklungsstand anhand des BaSiK-Bogens bewertet wird (BaSiK = „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“). Mit diesem Verfahren sind wir auch einverstanden: Wir haben schriftlich der Beobachtung zugestimmt und möchten auch ...
Guten Tag Frau Bader, bei mir gibt es Streitigkeiten über die Verteilung meiner wöchentlichen Arbeitszeit im neuen Teilzeitvertrag und mein Arbeitgeber möchte nun den Betreuungsvertrag mit den Betreuungszeiten sehen. Ist das rechtens? Beste Grüße und vielen Dank vorab!
Guten Abend, Mein Mann und ich werden demnächst aufgrund eines tollen Jobangebots meines Mannes nach Österreich ziehen - ich befinde mich gerade in Elternzeit und habe bisher in einem internationalen Unternehmen gearbeitet - gerne möchte ich dort weiterhin arbeiten jedoch nur zb alle 2 Wochen nach Deutschland reisen und den Rest Remote arbeiten … ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern d ...
Hallo,meine Tochter lebte bei ihrem Vater der dieses Jahr im August verstorben ist. Nach Jahre langem psychoterror und schlimmen Behauptungen,lügen und so weiter habe das Sorgerecht meiner Tochter freiwillig abgegeben. Angst spielte eine sehr große Rolle vor dem Vater meiner Tochter. Nun ist er wie schon geschrieben tot jnd sie soll zu mir kommen,d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage, die mich zwar nur indirekt betrifft, welche ich selbst jedoch nicht beantworten kann. Wenn eine junge Frau mit dem Jugendamt zusammen arbeitet, Hilfen in Anspruch nimmt und erneut schwanger wird...muss sie dies mitteilen oder verhält es sich ähnlich einem Bewerbungsgespräch, in dem sie notfalls lüge ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner