Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 12 Wochen nach der Geburt meines Sohnes wieder arbeiten gegangen. Ich arbeite 24,75 Stunden und habe 2 Jahre Elternzeit! Allerdings habe ich nach meinem Mutterschutz die Abteilung gewechselt und arbeite jetzt nicht mehr in der gleichen Abteilung wie vor dem Kind. Wenn ich jetzt aus finanziellen Gründen wieder Vollzeit arbeiten wollte habe ich dann darauf Anspruch? Klar müßte ich dann mit meinen Mann die Elternzeit tauschen, aber muss mein AG mit einen Vollzeitplatz zur Verfügung stellen? Vielen dank für Ihre Antwort Mama Fabian
HAllo, für die Teilzeit gibt es einen seperaten Vertrag, der von Ihnen mit 4 Wo Frist gekündigt werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie genau formulieren, sonst könnte der gesamte Vertrag gekündigt sein! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es gibt in der BRD kein Recht auf Arbeit! Was hast du für einen Arbeitsvertrag? Steht dort drin, daß du 40 Std. arbeiten must? Wenn ja, dann kannst du drauf pochen. Die Firma ist dann aber so clever, daß sie dir einen Änderungsvertrag auf paar Stunden gibt, oder dir kündigt!
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