Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 12 Wochen nach der Geburt meines Sohnes wieder arbeiten gegangen. Ich arbeite 24,75 Stunden und habe 2 Jahre Elternzeit! Allerdings habe ich nach meinem Mutterschutz die Abteilung gewechselt und arbeite jetzt nicht mehr in der gleichen Abteilung wie vor dem Kind. Wenn ich jetzt aus finanziellen Gründen wieder Vollzeit arbeiten wollte habe ich dann darauf Anspruch? Klar müßte ich dann mit meinen Mann die Elternzeit tauschen, aber muss mein AG mit einen Vollzeitplatz zur Verfügung stellen? Vielen dank für Ihre Antwort Mama Fabian
HAllo, für die Teilzeit gibt es einen seperaten Vertrag, der von Ihnen mit 4 Wo Frist gekündigt werden kann. Achten Sie darauf, dass Sie genau formulieren, sonst könnte der gesamte Vertrag gekündigt sein! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es gibt in der BRD kein Recht auf Arbeit! Was hast du für einen Arbeitsvertrag? Steht dort drin, daß du 40 Std. arbeiten must? Wenn ja, dann kannst du drauf pochen. Die Firma ist dann aber so clever, daß sie dir einen Änderungsvertrag auf paar Stunden gibt, oder dir kündigt!
Ähnliche Fragen
Hallo, Gibt es während der Schwangerschaft ein Recht auf Vollzeitbeschäftigung? Viele Familien müssen nach der Geburt ihres ersten Kindes zunächst in Teilzeit arbeiten. Hierzu wird im öffentlichen Dienst (Beamte) zumeist eine vertragliche Bindung dieser Stelle geschlossen. Das heißt, dass erst ab einem bestimmten Termin wieder eine Vollzeitst ...
Guten Abend Frau Bader, nach der Elternteil will ich in Teilzeit arbeiten. Das dürfte auch kein Problem sein, weil das Unternehmen, in dem ich angestellt bin, ausreichend groß ist und auch die anderen Bedingungen erfüllt sind. Nun bewegt mich die Frage, ob ich die Anzahl der Stunden, vielleicht nach 4 Jahren nach der Elternteil (also wenn das Kind ...
Hallo Frau Bader, im Januar endet meine Elternzeit. Davor hatte ich in einem Großbetrieb im 3-Schichtbetrieb gearbeitet. (1 Schicht 6-14 Uhr, 2 Schicht 14-22 Uhr, 3 Schicht 22-6 Uhr). Möchte aber nach der Rücker zwar wieder Vollzeit arbeiten aber ohne die 2 Schicht, da ich während der 2 Schicht eine lückenlose Betreuung meiner Tochte nicht gara ...
Hallo, ich habe ein kleines Problem, ich habe vor Beginn meiner Elternzeit angegeben das ich nach der Rückkehr nur noch Teilzeit arbeiten möchte, nun wurde mir mitgeteilt das dies möglich ist, ich dies jedoch schriftlich ein einem neuen Vertrag bestätigen muss. Während der zwei Jahre hat sich jedoch meine Lebenssituation verändert und ich m ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich zulässig im Kindergarten nur in einem Teil der Gruppen Mittagessen anzubieten, obwohl der Bedarf in allen Gruppen besteht und es auch (mit ein paar Veränderungen im Ablauf) umsetzbar wäre? Die Frage bezieht sich auf Bayern, der Träger ist kirchlich. Vielen Dank!
Guten Tag Frau Bader, Ich habe vor meiner Schwangerschaft 4 Jahre Vollzeit auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet. Mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Nach meiner Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit zurück zu meinem Arbeitgeber (großer Träger mit mehreren Standorten). Habe ich ein "Recht" a ...
Hallo, mein neuer Partner und ich haben ein gemeinsames Kind und möchten heiraten. Unser gemeinsames Kind trägt bereits seinen Nachnamen, ich möchte diesen gern annehmen. Allerdings war ich zuvor bereits verheiratet. Aus dieser Ehe gingen wundervolle Kinder hervor. Mittlerweile habe ich auch das alleinige Sorgerecht. Er würde niemals einer ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis