Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Haushaltshilfe während der SS - auch bei Homeoffice vom Ehemann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Haushaltshilfe während der SS - auch bei Homeoffice vom Ehemann?

SuzanaC

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Hallo Fr. Bader, aufgrund einer drohenden Frühgeburt muss ich jetzt während meiner SS mehrere Wochen strenge Bettruhe einhalten. Der Arbeitgeber meines Mannes hat ihm für diese Zeit ein Homeoffice bewilligt. Meine Frage: Haben wir während dieser Zeit trotzdem Anspruch auf eine Haushaltshilfe? Mein Mann ist dann zwar zu Hause, aber er muss nun mal mind. 8 Std. Arbeiten und in dieser Zeit auch ständig erreichbar sein. Vielen Dank im Voraus. Gruss Suzana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ich würde einfach mal mit der Krankenkasse sprechen! Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wie viele Kinder in welchem Alter habt ihr denn ?


SuzanaC

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Wir haben eine 4-jährige Tochter, die von 8-14Uhr in der KiTa ist


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