UnserWunder_2022
Guten Tag. Meine Frau ist mit dem 1. Kind schwanger und wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Ehe. Ich werde unser Kind erst adoptieren müssen um ebenfalls in der Geburtsurkunde zu stehen. Kann ich trotzdem Elterngeld beantragen oder erst nach erfolgter Stiefkindadoption? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, Sie können im Rahmen der Stiefkindadoption nach § 1741 Abs. 2 Satz 3 und 4 BGB das Kind adoptieren. EG können Sie aber nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 BEEG auch schon vorher bekommen, da Sie mit der Mutter verheiratet sind. Liebe Grüße NB
Dojii
Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 2 BEEG hat man auch ein Recht auf Elterngeld, wenn man mit dem Kind des Ehepartners in einem Haushalt lebt.
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