Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KSK - kein Recht auf Versicherungspflicht nach Elterngeld-Pausenmonat

Frage: KSK - kein Recht auf Versicherungspflicht nach Elterngeld-Pausenmonat

cordys

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Ich bin selbständige Journalistin, derzeit in Elternzeit mit dem zweiten Kind und seit 2013 in der Künstlersozialkasse. Elterngeldbezug Basismonate läuft noch bis 8.5. danach 3 Partnerschaftsbonus-Monate. Nach langer Beratung habe ich im Dezember einen "Pausenmonat" genommen, um wieder an einem Projekt zu arbeiten und eine Rechnung stellen zu können. Diesen Pausenmonat hat das Amt zwar meiner Krankenkasse der TK fristgerecht, also vorab, mitgeteilt, diese hat es aber nicht an die KSK weitergeleitet. Nun bekomme ich Post von KSK und TK, dass mein Versicherungsverhältnis ungeklärt sei. Die KSK will mich nachträglich nicht kostenlos für den Monat versichern. Die TK versichert mich erst wieder nach Aufnahme meiner Tätigkeit - also nach dem 8.5. oder noch später. D. h. ich bleibe auf ca. 1300 € Krankenkassen-Beiträgen, die ich selbst zahlen muss, sitzen. Der Pausen-Monat und meine Arbeit haben finanziell also rein gar nichts gebracht, außer Bürokratie. Haben Sie eine Lösung, wie man die Bescheide der Krankenkassen (ggf. auch juristisch) anfechten kann und ich - wie bisher nach dem Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) -weiterversichert werden kann? Besten Dank für die Unterstützung CS


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider kann ich diesem konkreten Sachverhalt auf die Ferne nichts sagen Liebe Grüße NB


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