Ich wurde nach meiner Elternzeit in einem anderen Betrieb (Schwesterbetrieb) eingesetzt und bin dort nun "nur" auf Stundenbasis beschäftigt (20h/Woche). Ich werde also nur für die Stunden bezahlt, die ich auch anwesend bin. Gilt dies auch für meinen Urlaub?? Ich habe dieses Jahr noch 19 Tage und würde diese natürlich gerne auch zusammenhängend nehmen, habe aber Bedenken, dass ich dann fast kein Gehalt bekomme... Danke für Ihre Antwort schon im Voraus.
von DeSa1709 am 21.08.2012, 13:13