Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rechnung von hebamme

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rechnung von hebamme

Mitglied inaktiv

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hallo, letzten sommer besuchte ich einen geburtsvorbereitungskurs, die hebamme fragte ob ich auch zum rückbildungskurs kommen möchte, ich sagte ja. dieser kurs sollte im november beginnen. ich hab den rückbildungskurs dann doch bei einer anderen hebamme gemacht. jetzt bekam ich von der hebamme eine rechnung weil ich nicht zu ihrem kurs gekommen bin und auch nicht abgesagt hab. hat sie überhaupt das recht dazu, ich bin ja mit ihr eigentlich keine vertragliche bindung eingegangen, also es gibt nix schriftliches? sie hat auch nicht darüber informiert, dass wenn man nicht kommt, die kosten tragen muss, auch nicht die höhe der kosten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frage ist, ob Sie einen mündlichen Vertrag geschlossen haben. Der ist bindend. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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sie fragte beim gvk nur wer zum rückbildungskurs kommen möchte, was bedeutet den mündlcher vertrag? müsste man bei einem vertrag nicht vertragliche bedingungen wissen oder zumindest wissen, dass man einen vertrag schließt? lg


Mitglied inaktiv

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Du hast ihr doch mündlich zugesagt, und damit einen mündlichen Vertrag geschlossen. Auf deiner Anmeldung des GVK waren doch bestimmt auch Bedingungen erläutert. Wenn du einen Termin mit einem Facharzt ausmachst und nicht absagst, darf der dir auch eine Rechnung ausstellen! LG


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