Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, kann eine Hebamme, zumal sie die einzigste am Ort ist, eine Patientin zurückweisen, weil die Patientin persönliche Probleme mit ihrer Kollegin in der Praxis hat? Gibt es hierfür irgendwie eine Gesetzesgrundlage? LG Arlett Fiedler
Hallo, ja, wenn kein Notfall besteht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Selbstverständlich kann sie das. Eine Hebamme ist verpflichtet, im NOTFALL Geburt einer Schwangeren Hilfe zu leisten, alles andere kann sie selber entscheiden.
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