Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Re: U1 Kind Kitaplatz

Frage: Re: U1 Kind Kitaplatz

Nordlicht1974

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Liebe Frau Bader, muss ich dann ab dem 1.8. schon wieder arbeiten oder gibt es eine Übergangsfrist?  Denn was genau heißt \\"eine Erwerbstätigkeit aufnehmen \\" § 24 SGB VIII?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das heißt, dass Sie uU auch für ein Kind unter einem Jahr einen Anspruch haben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Bedarf haben. Liebe Grüße NB


drosera

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Hallo, Zitiere doch Mal den ganzen Satz, in dem das mit der Erwerbstätigkeit steht. Dann können wir uns vielleicht auch einen Reim drauf machen. Prinzipiell ist "eine Erwerbstätigkeit aufnehmen": eine Arbeit beginnen und dafür Geld nach Hause zu bringen.


basis

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Sie bezieht sich auf den genannten Paragraphen. Darin steht: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn [...] 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, [...] Wie schon gesagt, ich würde hier erst mal mit allen Beteiligten nochmal reden. Mit der KiTa, ob ihr dann wirklich ab 1.8. direkt loslegt, oder ob aufrund der Zahl der Eingwöhnungen in diesem KiTa-Jahr ihr nicht hintenangestellt werden könnt und dann entsprechend später erst anfangt. Ich kenne bei Kollegen Fälle, da hieß es aus, ja Platz ab September (Beginn KiTa-Jahr) geht klar und dann kam der Terminplan für die Eingewöhnung und die fing dann aber erst im November für sie konkret an, weil vorher halt andere eingewöhnt wurden. (bezahlt wurde dann auch erst ab November). Und dann nochmal mit dem JA reden, wie das aussieht. Du hast den Platz zugesichert bekommen und kannst ihn aber aufgrund der Vorgaben der KiTa nicht erst zum Geburtstag bzw. kurz vorher anfangen. Wie sie gedenken damit umzugehen. Denn ablehnen kannst Du den Platz nicht, im Zweifel hast Du damit deinen Anspruch vertan. Ich würde hier vor allem damit argumentieren, dass es nicht deine Wahl ist, das Kind ab August in die KiTa zu geben, sondern dass das so von Dir gefordert wird. Du den Platz aber eben im Dezember ja dann spätestens benötigst, weil Du dann arbeiten gehen MUSST. Es kann ja nicht sein, dass Du die erste Dezember-Mami mit diesem Problem bei Euch in der Gemeinde bist. Irgendjemand wird das da schon einmal entschieden haben ;) "Recht" ist, dass Du wenn Du nicht arbeitest keinen Anspruch auf den Platz und den Zuschuss hast. Die Frage ist, wie das jetzt bezüglich der Kosten sich auswirkt. Sprich übernimmt das JA voll die Kosten oder musst Du mehr bezahlen als dann, wenn dein Kind 1 Jahr alt ist. Und was da DEIN JA ggf. als vernachlässigbare Frist für einen Übergang betrachtet. Im Gesetz steht dazu nichts. Und wenn es dazu Verfahrensrichtlinien gibt, werden die je nach Gemeinde abweichen können. Bei uns wird da z.B. nichts übers JA geregelt, das wird alles direkt zwischen Eltern und KiTa geklärt. Meine Kinder waren 10 bzw. 11 Monate und da hat keiner was gesagt. Zum Ende der Eingewöhnung waren sie quasi 1 Jahr alt. Auch zählt bei uns lt. KiTa-Ordnung ab Beginn des Monat in dem der Geburtstag ist bereits für die nächste Altersstufe. 11 Monate alt zu Monatsbeginn zählte bei uns also eh schon Ü1, genau wie 35 Monate zu Monatsbeginn Ü3 zählt (z.B. für die Beitragsberechnung relevant).


HeyDu!

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Die Frage kann hier keiner klären. Es kann im übernächsten Ort schon anders gehandhabt werden. Letztlich ist im SGB XIII nur der "Rahmen" vorgegeben. Die Länder gestalten aus und letztlich haben auch noch die Kommunen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Man müsste also das Bundesland zumindest kennen und mal einen Blick ins Gesetz werfen. Theoretisch hat man bei u1 Kindern nur einen Anspruch siehe Abs. 1. des §24 SGBXIII aber in der Realität gibt es auch Kinder die u1 betreut werden und deren Eltern nicht arbeiten... die Zuschüsse gibt's dann trotzdem und die Eltern zahlen nur den normalen Beitrag. Glsskugelraten wie es bei Euch gehandhabt wird. Es hilft nur das Gespräch. Viel Erfolg.


basis

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Und nur so als Anmerkung noch... Du KANNST nicht einfach ab 1.8. wieder arbeiten, denn Du kannst deine EZ nicht einfach einseitig beenden ohne extremen Härtefall.


Mitglied inaktiv

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Man darf auch nicht die Eingewöhnungszeit vernachlässigen


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