Hallo,
ich bitte um Hilfe!
Mein, von mir getrennt lebender Nochehegatte, möchte Prozesskostenhilfe in einer Steuersache beantragen und möchte nun von mir die letzten 3 Gehaltsnachweise.
Muss ich ihm diese diese zukommen lassen?
Ich habe nämlich keine Lust für diese Steuergeschichte bzw. für seinen Anwalt zu zahlen. Er ist zwar arbeitsuchend, ich bin berufstätig. Jedoch betreue ich unser Kind und er zählt keinen Unterhalt.
Danke für eure Antworten!
von
zeitnah
am 30.08.2011, 09:20
Antwort auf:
Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)
Hallo,
das kann ich leider mit den Angaben nicht beantworten. Da fehlen zu viele Infos
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2011
Antwort auf:
Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)
Es geht hier nicht um die Prozesskostenhilfe in einer familienrechtlichen Angelegenheit sondern um eine Steuersache/ Steuerhinterziehung.
Er wird er Steuerhinterziehung beschuldigt. Er beauftragte einen Rechtsanwalt und dieser brauch wohl für den PKH-Antrag meine letzten 3 Gehaltsnachweise.
Ich möchte diese ihm nicht zukommen lassen. Da ich Angst habe, dass ich wohl möglich seine Anwaltskosten tragen muss.
Ich weiß nur, dass Nochehepartner ihr Einkommen bei Unterhalts- und Scheidungssachen freilegen müssen. Aber ob dies auch auf strafrechtliche Angelegenheiten zutrifft, weiß ich nicht.
von
zeitnah
am 30.08.2011, 10:35
Antwort auf:
Prozesskostenhilfe (getrennt lebende Ehepartner)
hallo
ich kann mir nicht vorstellen das dein gehalt dafür relevant ist!
nicht mal bei unserer scheidung wollte jemand was von meinem exmann als ich für diese pkh beantragt habe!
dabei geht es nur um das alleinige einkommen,ihr lebt getrennt!
Mitglied inaktiv - 30.08.2011, 21:24