Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein Probearbeitsverhältnis über 12 M. angeboten bekommen. Im Netz habe ich dazu u.a. folgendes gelesen: "Während des Probearbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, das Kündigungsrecht wurde ausdrücklich vereinbart." Macht es Sinn für mich als Arbeitnehmer hinsichtl. Kündigung noch etwas (z.B. Möglichkeit der ord. Kündigung) in den Vertrag mit aufzunehmen? Danke und LG!
Hallo, bitte die HInweise lesen. Liebe grüsse, Nb
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger