Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Private KV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Private KV

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich bin privat krankenversichert und möchte dies auch gern bleiben. Bei einer Teilzeittätigkeit würde ich vermutlich unter die Bemesungsgrenze und zurück in die gesetzliche KV fallen, da ich mich nicht dauerhaft davon befreien möchte. Was gibt es für Möglichkeiten? sOWEIT ICH INFORMIERT BIN; DArf man während der Elternzeit privat KV bleiben. Könnte ich dann neben der Elternzeit bis zu 20 Stunden arbeiten und privat KV bleiben? Was für Auswirkungen hätte das auf Rente, Kündigungschutz usw? Oder gilt diese regelung auch bei verkürzter Arbeitszeit wegen Kindererziehung und als Vergleichswert gilt das auch 100% zurückgerechnete EInkommen? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank für Ihre ANtwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, müssen Sie nach meienr Meinung zurück in die gestzl., auch im EU. ABer fragen Sie bitte noch mal bei der Kasse nach. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst in der privaten KV bleiben: In EZ kann man sich zeitlich befristet in der KV befreien lassen, auch bei rutschen unter die BBG: § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V Zu finden hier: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500800 Formlosen Antrag bei einer GKV stellen, AFAIK die letzte bevor Du privat versichert warst. Désirée


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