Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Unsere Tochter wurde Ende Oktober (sechs Monate alt) 8 Tage im Krankenhaus stationär behandelt. Sie bekam Infusionen und hoch dosierte Aspirinspritzen (erforderliche Behandlung der Krankheit). In der 2. Nacht im KH lief die Infusion daneben. Da das Aspirin durch den gleichen Schlauch gespritzt wurde und die Schwester nicht bemerkte, dass die Infusion nicht mehr richtig lag wurde das Aspirin zweimal danebengespritzt. Das Aspirin hat das Gewebe an diese Stelle so stark geschädigt, dass es sich nicht mehr regenerieren kann. Es hat sich eine Nekrose gebildet die noch immer besteht. Nach Aussage unseres Kinderarztes wird eine Art Vertiefung/Delle an dieser Stelle zurückbleiben. Die Stelle ist etwa so groß wie ein Ein-Euro-Stück, was proportional zu einem Kinderbein nicht gerade klein ist. Da es eigentlich die Pflicht der Schwester ist bei der Verabreichung eines Medikamentes die Einstichstelle und etwaige Veränderungen zu beobachten frage ich mich nun ob es die Möglichkeit gibt irgendwie gegen diesen Pflegefehler vorzugehen. Wenn später an dieser Stelle eine kosmetische OP notwendig ist, kann es doch nicht sein dass wir die Kosten tragen müssen, oder? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in diesem Fall und wohin sollten wir uns wenden? Vielen Dank für ihre Auskunft!
Hallo, wenn Sie es alles beweisen können: an einen Fachanwalt für Arztrecht! Liebe Grüsse, NB
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