Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im letzten Monat wurde meine Stelle im öffentlichen Dienst verlängert, meine Jahresvertrag wurde um ein weiteres Jahr erweitert. Nun hat es mich am 15.eiskalt erwischt, ich habe Weihnachtsgeld, eine Abschlagszahlung und mein normales Gehalt erwartet und sehe stattdessen einen Betrag, der noch um einiges niedriger ist, als mein normales Gehalt. Auf Nachfrage stellte sich dann heraus, daß man rückwirkend für ganz 2002 eine Einzahlung in eine VBL- Kasse vorgenommen hätte, und zwar 120 Euro pro Monat (mal 13); ich sei ja nun länger als ein Jahr im Öffentlichen Dienst, und da sei diese Versicherung Pflicht. Grundsätzlich finde ich es ja durchaus angemessen, etwas fürs Alter vorzusorgen, nur habe ich aus ebendiesem Grund bereits eine Riester-Rente ohne Zuschuß des Arbeitgebers abgeschlossen. Außerdem möchte ich auch ganz gerne selbst bestimmen, wie das Geld angelegt wird und vor allem Geht es doch nicht an, daß man so etwas erst nachträglich erfährt und auf einmal weder Geld für Weihnachtseinkäufe noch auch nur genug für die laufenden Kosten hat. Ich habe mit dem Geld fest gerechnet und nun ist es auf einmal ohne jede Warnung weg. Ist ein solches Verfahren zulässig??? freundliche Grüße, Karen
Mitglied inaktiv
... sondern "Versorgungsamt für Bund und Länder" (VBL) (oder so ähnlich). Das ist ein Bestandteil deines Arbeitsvertrages. Warum die erst rückwirkend zaheln, ist mir unverständlich, denn normalerweise wird das sofort mit dem ersten Gehalt vom Einkommen abgerechnet. VWL sind immer freiwillig. Die VBL istz klohnender als die Risterrente und stockt, bei ausreichender Mitgliedsjahren, die rente auf ca 90% des letzten Nettos auf. Rister macht ja nur ca. 4% aus. cu
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich weiß sehr wohl, daß es sich hie rum keine Frage zum Mutterschutz handelt, allerdings betrifft die Frage, ob mein Kind dieses Jahr keine Weihnachtsgeschenke bekommen kann durchaus auch unser Familienleben. Ich erwarte natürlich auch keine umfangreiche Rechtberatung sondern nur eine Antwort auf die Frage ob das zulässig ist oder nicht. Bitte haben auch Sie Verständnis dafür, daß man als junge Familie nicht nur Erziehungsgeld-oder Mutterschutzprobleme hat -und ich kenne einfach kein anderes Forum, wo ich eine solche Frage stellen könnte. Liebe Grüße, Karen
Mitglied inaktiv
Prima, daß du dich damit auskennst. Weißt du auch, wie und wo ich einsehen kann, wo das Geld genau hinfließt und was damit passiert? Ich bin Assistentin an der Uni und normalerweise wird man da nur ca 5-6 Jahre beschäftigt, dann muß man eine Professur bekommen oder sich nochmal auf den außerstaatlichen Arbeitsmarkt werfen (was wahrscheinlicher ist). Was passiert dann mit dem Geld, wenn ich nicht mehr öffnetlich angestellt bin, hab ich das dann sicher in meiner Rente, kann ich es als private Rentenversicherung weiterlaufen lassen oder was passiert dann? Nachträglich wird es darum abgebucht, weil ich vorher einen bis auf ein Jahr befristeten Vertrag hatte und normalerweise Mitarbeiter die nur ein Jahr dort arbeiten noch nicht so versichert werden. Das war zumindest die Info, die ich bekommen habe. Liebe Grüße, Karen
Mitglied inaktiv
Hi, du bekommst eine abrechnung dafür, und zwar irgendwann in der kommenden ersten Jahrehälfte. So war es bisher bei mir immer. Dieses Jahr habe ich zusätzlich noch eine Berechnung bekommen, wie hoch meine bisherigen Ansprüche aus dieser Zusatzrente betragen. Das haben die berechnet, da die VBL mit dem Tarifvertrag vom April umgestellt wurde und weil die VBL nun auch eine zusätzliche Risterrente anbietet. Ob du dir das Geld später auszahlen kannst, weiss ich nicht. Ansonsten verhält es sich so, wie bei den eigentlichen Rentenzahlungen: Man erwirbt damit einen Anspruch für später. Erkundige dich da bei euch im Personalbüro, oder direkt bei der VBL. cu
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