Mitglied inaktiv
Ich soll, wenigstens zum Teil, die Pflege meiner Großmutter (Pflegestufe 2) übernehmen, da meine Mutter das nicht mehr alleine kann. Da ich im EU bin und damit nicht erwerbstätig, kann ich beantragen, daß mir für die Pflegezeit Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Außerdem arbeite ich noch 9 Stunden in der Woche auf 630-Mark-Basis. Meine Fragen: Beeinträchtigt die Pflege in irgendeiner Weise meinen Anspruch auf Erziehungsgeld? Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge wird nach Pflegeaufwand (geleisteten Stunden) berechnet. Darf ich hier auch nur auf max. 19 Wochenstunden kommen? Vielen Dank für eine baldige Antwort Angela
Liebe Angela, 1. Sie dürfen auch hier nach meinem Wissen insgesamt 19 Std. nicht überschreiten (aber ich habe dazu nirgens etwas gefunden) 2. Eine sonstige Benachteiligung ist mir nicht bekannt. Gruß, Nb
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