Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

Hallo, Ich muss operiert werden. Da ich aber ein 9 Monate altes Baby habe dessen Bezugsperson ich min. 12 std. täglich nur ich bin kann ich nicht 3 bis 4 Tage im KH bleiben. Nun weiß ich wenn ich krank bin und mich nicht kümmern kann darf mein Mann die Tage zuhause bleiben. Wenn sie weint llässt sie sich von ihm einfach nicht beruhigen alsi muss ich zuhause bei ihr sein damit er sie mir wenigstens zum trösten ins bett reicht. (Dauer entzündete Sehne wegen Rheuma wurde zum Sehnenriss im Fuß) Aber wo und wie machen wir das muss er zu seiner Krankenkasse damit er für die Tage die er nicht arbeiten kann Geld bekommt und braucht er dann meinen Krankenschein oder wie läuft das alles?

Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 20:22



Antwort auf: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2015



Antwort auf: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

Dann musst Du eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen. Als diese kann er denn fungieren.

von Sternenschnuppe am 04.05.2015, 22:13



Antwort auf: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

er soll sich getragene T Shirts von Dir anziehen oder über die Schulter hängen... Gib Deinem Mann und dem Baby die Zeit sich aneinander zu gewöhnen. LG Peeka

von peekaboo am 05.05.2015, 13:30



Antwort auf: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

Hallo, das würde ich gern tun aber das ist nicht möglich. er ist wegen seines Jobs 12 std. Ausser haus und arbeitet auch viel samstags. Grade jetzt im Sommer er kommt nach hause geht duschen und isst etwas dann ist sie schon im bett. Bis 19 uhr hält sie durch dann is schicht im schacht sie ist hunde müde und weint und schreit. Sonst wäre das ja kein Problem.

Mitglied inaktiv - 05.05.2015, 18:56



Antwort auf: Pflege des Kindes muss Ehemann übernehmen wegen Op

Vielen lieben Dank Frau Bader. Nun stellt sich nur noch die Frage muss ich dazu mit meinem Arzt oder direkt mit der Krankenkasse sprechen?

Mitglied inaktiv - 06.05.2015, 19:47



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