Sehr geehrte Frau Bader, ich plane eine Elternzeit von 2 Jahren zu nehmen. Ich möchte nur im 1. Jahr Elterngeld beziehen. Kann ich im 2. Jahr auf selbständiger Basis einige Stunden arbeiten und Rechnungen schreiben? Ich wollte im 1. Jahr etwas zurücklegen, so dass dieses für 2 Jahre auskömmlich ist. Ist es korrekt, dass ich somit keinen Abzug aus den Elterngeldbezügen hätte? Danke für Ihre Hilfe! Ava Maria
von avamaria am 26.04.2018, 15:26