Elterngeld nach 1 Jahr erneut beantrgen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach 1 Jahr erneut beantrgen

Hallo, Ich habe folgendes Problem meine Tochter wird im August 22 ein Jahr alt. Ich wollte dann wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Eine Tagesmutter hatten wir auch schon. Jetzt ist diese aber Krank geworden und kommt nicht mehr wieder. Und eine Alternative kann mir hier gerade keiner nennen, da alle ausgebucht sind. Könnte ich jetzt nochmal ein 1 Jahr Elternzeit beantragen? Oder geht das garnicht da ich nur eins beantragt hatte und somit auf die anderen verzichten muss? Ich habe im Anschluss der Elternzeit erstmal Urlaub. Könnte ich dann einen erneuten Antrag auf Elternzeit stellen mit der Frist von 7 Wochen ? Ggfs mein AG stimmt zu. Ab August 23 hat sie einen Kiga Platz. Vielen Dank VG

von NadineL am 13.08.2022, 07:36



Antwort auf: Elterngeld nach 1 Jahr erneut beantrgen

Hallo, nur mit Zustimmung des AG. Aber Sie haben ab dem ersten Geb. Anspruch auf einen Platz. Schreiben Sie die Gemeinde an, setzen Sie eine Frist und drohen Sie mit Schadensersatzansprüchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2022



Antwort auf: Elterngeld nach 1 Jahr erneut beantrgen

Das geht nur wenn der AG zustimmt, also Urlaub und zweite Elternzeit. Elterngeld gibt es dann aber keines mehr. Dein Anspruch ist aufgebraucht, weil es gibt ja nur 12 Monate Basis Elterngeld

Mitglied inaktiv - 13.08.2022, 09:06



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