Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal wg. Geschäftswagen in der EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmal wg. Geschäftswagen in der EZ

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie sieht es aus, wenn ich meine Arbeitskraft für Teilzeit anbiete und der AG keine Strukturen vorgibt, sprich es durch den AG nicht dazu kommt. Habe ich dann evtl. Anspruch auf den Wagen? Das Angebot habe ich meinem AG schriftlich zukommen lassen - bisher keine Reaktion.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, das ändert nix. Dann bist Du weiter in EZ und damit kein Anspruch auf Geschäftswagen. Und: selbst WENN Du TZ genehmigt bekommst: ist für die dann anstehende Tätigkeit ein Dienstwagen vorgesehen? Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es wäre natürlich noch wichtig anzumerken, dass ich^den Wagen NIE geschäftlich gebraucht habe. Es gibt noch nicht mal etwas schriftliches darüber ..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Trotzdem: wenn Deine Firma Die einen GESCHÄFTSwagen zur Verfügung stellt, dann ist das aus dem GESCHÄFT heraus bedingt. Wenn Dein AV aber während der EZ ruht= nix Geschäft, nix Auto! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich brauche Ihre Hilfe ! Ich arbeite als Chemikerin seit 3 Jahren bei einer Firma im Außendienst und habe entsprechend einen Firmenwagen, den ich unbegrenzt privat nützen kann. Benzin wird mit einer Tankkarte auch für die Privatkilometer übernommen. Ich werde Ende September mein erstes Baby bekommen und bin ab dem 09.08.04 in Mutterschutz. Es kann ...

Hallo Frau Bader, die Geburt meines Kleinen (jetzt 6,5 M) hat leider nicht nur positives, sondern auch wohl negatives. Von der Firma habe ich 2005 einen Geschäftswagen ohne Rückgabedatum erhalten. Nun fordert der AG das Fahrzeug zurück. Von einer Bekannten habe ich gehört, dass sowohl Büroschlüssel- als Fahrzeugrückgabe bei erfolgter Kündigung rec ...

hallo liebe Frau Bader, bin in Mutterschutz,danach will ich in Elternzeit für ein Jahr. Dies ist auch mit meinen Chef so abgesprochen. Er hat mir zudem angeboten, dass ich meinen Dienstwagen weiterbehalten könnte für die Dauer meiner Elternzeit. Ich bezahle dafür jetzt 400 Euro pro Monat. Er möchte das aber wie jetzt so abrechnen,als ob ich be ...

Hallo Bader, ich möchte nach zwei Jahren Elternzeit wieder in meinen Beruf einsteigen. Natürlich muss man mir nicht die gleiche Stelle anbieten, wie vor der Elternzeit. In meinem Vertrag ist Anspruch auf einen Geschäftswagen vermerkt. Diesen hatte ich seit Anfang meiner Beschäftigung. In den zwei Jahren Elternzeit habe ich zu 40 % von zu Hause a ...