Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, die Geburt meines Kleinen (jetzt 6,5 M) hat leider nicht nur positives, sondern auch wohl negatives. Von der Firma habe ich 2005 einen Geschäftswagen ohne Rückgabedatum erhalten. Nun fordert der AG das Fahrzeug zurück. Von einer Bekannten habe ich gehört, dass sowohl Büroschlüssel- als Fahrzeugrückgabe bei erfolgter Kündigung rechtens ist. Solange dürfte ich beides behalten - schliesslich steht mir der Wagen als Gehaltsbestandteil zur Verfügugung, bzw. ist nicht nur mein netto, sondern auch Elterngeld entsprechend gedrückt. Da der AG diesbezüglich wieder angreifen will ist meine Frage ob das wirklich so ist. Ebenfalls habe ich Probleme bzgl. Arbeit. Es scheint mir so als würde ich nach der Elternzeit nicht mehr gebraucht zu werden - wie sieht es da rechtlich aus? Für Ihre Mithilfe im Voraus besten Dank.
Hallo, ind er EZ ist der Vertrag suspendiert - er ruht. Da haben Sie idR keinen Anspruch auf den Wagen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es sieht so aus: Während des MuSchu hast Du noch einen aktiven Arbeitsvertrag, der halt nur dzurch ein gesetzliches Arbeitsverbot belegt ist. Während derr EZ ruht Dein Arbeitsvertrag und da gibt es dann auch keinen Geschäftswagen mehr. Der steht Dir zu, damit Du Deine dienstl. Fahrten damit erledigen kannst und nicht jeden Cent dienstl. Fahrt abrechnen mußt. Zudem erlaubt Dein AG Dir ggf. sogar Privatfahrten, die Du dann versteuern mußt. Eine rein private Nutzung des PKW während eines ruhenden Arbeitsvertrages ist meist nicht vorgesehen. Viele Grüße Désirée
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