JungeMamix3
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Einen Unterhaltstitel habe ich bereits. Dieser besagt eigentlich, dass er seid Januar 2022 pro Kind 368€ Unterhalt bezahlen muss, er hat allerdings bis einschl. April 232€ pro Kind bezahlt. Im Mai hat er die vollen Unterhalt bezahlt, aber dieser wurde wie in meinem vorherigen Post erwähnt, nur in Höhe von 236€ pro Kind an mich überwiesen, der Rest ging an die UvG Kasse (die Beistandschaft meinte dies sei so weil er dort Tilgungen leisten muss). Ich habe letzte vorgestern mit der Beistandschaft telefoniert, diese meinte die Tilgung für Juni ging ein aber der reguläre Unterhalt nicht, ich solle nochmal bis Ende nächster Woche abwarten. Deshalb meine Frage, wielange der Kindsvater Zeit hat, den Unterhalt zu überweisen.
Hallo, 1. Die Tilgung hat nichts mit dem lfd Unterhalt zu tun. Das muss er extra zahlen. 2. Die Fälligkeit steht im Titel, idR zum 3. eines Monats. 3. Machen Sie doch Lohnpfändung, dann ist es ganz einfach und das Geld kommt regelmäßig. Liebe Grüße NB
WonderWoman
eigentlich sollte die fälligkeit im titel stehen. ich finde das ja unseriös und habe den eindruck dass sie nicht zum wohle des kindes handelt. laufender unterhalt darf niemals zum tilgen alter unterhaltsschulden verwendet werden. ich würde dem ja die beistandschaft entziehen und das ganze direkt regeln. die müssen dir dann den titel aushändigen und du kannst direkt pfänden. auch rückwirkend für jan-apr. dann muss das ja die uvg-schulden direkt mit dem ex klären.
Pamo
WonderWoman, ich kenne den Titel nicht, aber sollte die AP nicht erst mal priufen, ob der Titel flexibel und vollstreckbar ist? Dies ggfs hinzu fügen lassen und erst dann die Beistandschaft beenden? Mit so einem läppischen nicht vollstreckbaren Titel kann sie doch sonst nicht viel anfangen?
WonderWoman
es gibt keine nicht vollstreckbaren titel.
Pamo
Danke für die Info, dann bin ich einer Fehlinfo aufgesessen.
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