Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: nochmal krankenversicherung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

sehr geehrte frau bader, leider muß ich nochmal nachfragen. sie meinten, dies gelte nur für versicherungspflichtige. dann müßte das doch auch für mich gelten, oder wie ist das gemeint? mangels alter schied ich aus der familienversicherung und hatte zu dem zeitpunkt nur einen 400€ job, daher mußte ich mich freiwillig versichern. mein einkommen lag und liegt jenseits der einkommensgrenze. nun bin ich vollends verwirrt meine alte kv erzählte mir auch, daß meine jetzige kv keine beiträge von mir fordern dürfe, weil ich theoretisch über meine eltern (mangels abgeschlossener ausbildung) weiter familienverischert werden könnte. trotzdem muß ich seit 4 jahren elternzeit beiträge zahlen. da meine kv so servicefreundlich ist, muß ich schon wieder hier schreiben. danke lg, sandra alter text unten angehangen Hallo Frau Bader, bin nun doch sehr verunsichert. Befinde mich in der 2.Elternzeit (ledig), meine Beschäftigung (geringfügig) ruht und ich bin freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Seit 2003 zahle ich während des Bezugs von Erziehungsgeld meine Krankenversichung und Pflegeversicherung. Nun höre ich aber immer wieder von anderen, daß wohl doch einige KK während des Bezuges von Erziehungsgeld auf Beiträge verzichten, bei freiwillig versicherten. Ja was denn nun??? Ist immerhin doch viel Geld, wenn man nur Erziehunsgeld und Kindergeld bekommt. Auf der Eltern-Homepage stand diesbezüglich nur etwas für Ehepartner: "Ebenso ist es mit Ehefrauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nicht in die Familienkasse ihres Mannes eintreten können. Auch sie müssen nach dem Auslaufen des Erziehungsgeldes Beiträge bezahlen." Bin nun etwas verwirrt. Danke und Grüße, sandra BTW: vorsorglich schonmal einen Guten Rutsch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Pflichtversichert ist, wer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, also mehr als 400 € verdient. Sie schreiben doch, Sie sind freiwillig versichert. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl ...

Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Elterngeldes, wenn wir in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind?

Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.

Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...

Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...

Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (Kind ist 18 Monate alt) und arbeite noch nicht wieder. Vormals war ich freiwillig gesetzlich krankeversichert. Da wir nicht verheiratet sind, komme ich auch nicht in die Familienversicherung und bezahle nun seit Ende des Mutterschutzes jeden Monate den Krankenkassenbeitrag selbst (225 Euro ...

Liebe Frau Bader,  im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.  Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...

Hallo Frau Bader, folgende Frage- ich weis nicht ob ich bei Ihnen richtig bin... Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich bin freiwillig versichert da mein Einkommen vor der EZ über der JAEG lag, aktuell bin ich aber Beitragsfrei für die Zeit der Elternzeit. Würde ich jetzt in der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausführen, müsste ich s ...

Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...