Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal ich, Leonie

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal ich, Leonie

Mitglied inaktiv

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wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Muß ich dann sofort arbeiten wenn ich dann Arbeitslosengeld/hilfe in Anspruch nehme? Oder muß ich Sozialhilfe in Anspruch nehmen? Oder bekomm ich da auch nichts weil mein Freund gut verdient? Wissen Sie das das alles total schwierig ist, bitte antworten Sie mir. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Leonie, wenn Sie ArbG in ANspruch nehmen, müssen Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie das nicht tun, kommt Sozialhilfe in Betracht. Evtl. wird das Gehalt Ihres Freundes angerechnet 8wenn Sie zusammen wohnen). Im übrigen wird berücksichtigt, wenn er gut verdient und Sie unterhaltsberechtigt sind. Gruß, NB


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