Mitglied inaktiv
Inzwischen habe ich erfahren, daß durch die geburt meines Sohnes im Jahr 2000 ich noch unter das alter Erziehungsurlaubsgesetz falle. Haben sie dafür auch eine Quelle? Haben bei den Ministerien nichts gefunden. 2. Frage: Ist es richtig daß man 4 Wochen vor Verlängerung des Erziehungsurlaubs den Antrag beim Arbeitgeber stellen muß? 3. Frage: Muß der Arbeitgeber einen Grund haben den Erziehungsurlaub abzulehnen oder kann er das einfach so?(Ich frage das weil durch die Fusion unserer Krankenhäuser ein neuer Chef da ist und eine neue Verwaltung und die wollen anscheinend die Leute aus dem anderen Fusionskrankenhaus loswerden) 4. Frage: bei dem alten Gesetz gab es doch auch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit oder ist das falsch? Danke für die Antworten
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß, hast du drei Jahre anspruch auf Erziehungsurlaub, und das kann dein arbeitgeber dir nicht verweigern. Ja, du hast im Erziehungsurlaub das recht (nach altem Gesetz) bis zu 19 Stunden pro Woche zu arbeiten. Bei Kindern die nach dem 1.1.2001 Geboren sind, darf man sogar bis zu 30 stunden pro woche arbeiten (im Erziehungsurlaub. Mit den 4 wochen hast du recht. Ich hoffe ich hab jetzt nix falsches geschrieben *g*. Gruß Ela
Mitglied inaktiv
Zusatz: 1.) http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetzestext-berz.html und evtl.: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html 2.) Für die Verlängerung des EU (durch die gleiche Person) gibt es keine Fristen, da bist Du auf den Good-will Deines AG angewiesen. 3.) Grundsätzlich ablehen kann der AG den EU nicht,aber die Verlängerung (durch die gleiche Pesron) eben schon... 4.) Es gibt die Möglk. der TZ, aber nur, wenn der AG auch möchte. AFAIK hat man da kein Recht drauf. HTH Désirée
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