Mitglied inaktiv
hallo fr, bader, heißt das also, daß ich imfalle einer kündigung dann wieder das volle erziehungsgeld bekomme, sollte es jetzt gekürzt werden??? lg manja
HAllo, wenn Sie dann unter der Einkommensgrenze liegen, ja. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn du keine einkünfte hast die über die grenze gehen dann steht dem normal nix im wege. was ist mit dem Vater oder Mann oder Lebensgefährten? bist du allein erziehend?
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