Sehr geehrte Frau Bader, wie bindend ist die Angabe über die geplante Elternzeit im Antrag für Erziehungsgeld? Was geschieht z.B., wenn man im Antrag angab, 1 1/2 Jahre zu Hause zu bleiben und anschließend 1 Jahr verkürzt zu arbeiten, in der Zwischenzeit aber kündigt (3 Monate vor dem Ablauf der 1 1/2 Jahre) und 2 Jahre zu Hause bleiben will? Wird dann Erziehungsgeld gezahlt? Vielen Dank im Voraus, Konny.
Mitglied inaktiv - 29.05.2003, 21:43