Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld und Kündigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld und Kündigung

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Hallo! Ich habe etwas in der Suchfunktion gestöbert, aber leider nicht das gefunden, was ich suche... Offiziel endet mein Erziehungsurlaub zum 1.9.01., da der Arbitgebr mich danach gekündigt hat. Mir macht das nichts aus, da ich sowieso nicht vorhatte in die Verhältnise wieder einzusteigen, aber ich erwarte Mitte April unser 2.Kind und somit steht mir ja theoretisch erneuter Erziehungsurlaub zu, da ich noch im Arbeitsverhältnis bin. Jetzt überlege ich, was alles Vor- und Nachteile hat. Soll ich die Kündigung annehmen, aber was ist dann? Bekomme ich dann noch Erziehungsgeld? Und bin ich dann arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld? ABer ich kann ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, da ich die erste Zeit noch zu Hause bleiben will, wegen meinen 2 Kindern. Oder soll ich den Erziehungsurlaub nehmen, der mir ja 3 Jahre noch zustehen würde und darf mir der Arbeitgeber den verwehren? Ich danke Ihnen schon mal im Voraus für ihre Antwort! Viele Grüße Kat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe KAt, was heißt hier gekündigt? Sie sind unkündbar (außer der Betrieb schließt o.ä.). DAs ist ja der Witz am EU. Sie sind beitragsfrei KK versichert und haben einen Anspruch auf den Arbeitsplatz, selbst, wenn Sie ihn nicht mehr wollen. Natürlich haben Sie für das 2. Kind ebenfalls Anspruch auf EU. Wenn Sie nicht gegen die Kü. vorgehen , ist das schlecht. Als Arbeitslose bekommen Sie zwar beitragsfreie KK-Beiträge, müssen aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wehren Sie sich gegen die Kündigung, Sie haben doch nichts zu verlieren, da Sie eh erst wegen dem ersten, dann wegen dem zweitem Kind im EU sind! Gruß, NB


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