Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe etwas in der Suchfunktion gestöbert, aber leider nicht das gefunden, was ich suche... Offiziel endet mein Erziehungsurlaub zum 1.9.01., da der Arbitgebr mich danach gekündigt hat. Mir macht das nichts aus, da ich sowieso nicht vorhatte in die Verhältnise wieder einzusteigen, aber ich erwarte Mitte April unser 2.Kind und somit steht mir ja theoretisch erneuter Erziehungsurlaub zu, da ich noch im Arbeitsverhältnis bin. Jetzt überlege ich, was alles Vor- und Nachteile hat. Soll ich die Kündigung annehmen, aber was ist dann? Bekomme ich dann noch Erziehungsgeld? Und bin ich dann arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld? ABer ich kann ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, da ich die erste Zeit noch zu Hause bleiben will, wegen meinen 2 Kindern. Oder soll ich den Erziehungsurlaub nehmen, der mir ja 3 Jahre noch zustehen würde und darf mir der Arbeitgeber den verwehren? Ich danke Ihnen schon mal im Voraus für ihre Antwort! Viele Grüße Kat
Liebe KAt, was heißt hier gekündigt? Sie sind unkündbar (außer der Betrieb schließt o.ä.). DAs ist ja der Witz am EU. Sie sind beitragsfrei KK versichert und haben einen Anspruch auf den Arbeitsplatz, selbst, wenn Sie ihn nicht mehr wollen. Natürlich haben Sie für das 2. Kind ebenfalls Anspruch auf EU. Wenn Sie nicht gegen die Kü. vorgehen , ist das schlecht. Als Arbeitslose bekommen Sie zwar beitragsfreie KK-Beiträge, müssen aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wehren Sie sich gegen die Kündigung, Sie haben doch nichts zu verlieren, da Sie eh erst wegen dem ersten, dann wegen dem zweitem Kind im EU sind! Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für die zahlreichen Informationen, die Sie mir hier schon gegeben haben! Ich habe aber noch eine Frage: Angenommen, mein AG kündigt mir während der Schwangerschaft, da der Betrieb aufgelöst wird; habe ich dann trotzdem Anspruch auf Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld? Und weiterhin angenommen, er künd ...
Wenn ich während meines 3 jährigen EU selbst kündige, bekomme ich trotzdem noch weiter mein Erziehungsgeld?
hallo fr, bader, heißt das also, daß ich imfalle einer kündigung dann wieder das volle erziehungsgeld bekomme, sollte es jetzt gekürzt werden??? lg manja
Sehr geehrte Frau Bader, wie bindend ist die Angabe über die geplante Elternzeit im Antrag für Erziehungsgeld? Was geschieht z.B., wenn man im Antrag angab, 1 1/2 Jahre zu Hause zu bleiben und anschließend 1 Jahr verkürzt zu arbeiten, in der Zwischenzeit aber kündigt (3 Monate vor dem Ablauf der 1 1/2 Jahre) und 2 Jahre zu Hause bleiben will? W ...
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Guten Tag, ich habe eine Tochter (geb. 01.05.2001) und bin seit dieser Zeit im Erziehungsurlaub (Beantragung 3 JAhre). Durch die dreimonatige Kündigungsfrist habe ich im Januar 2004 schriftlich gekündigt. Da ich jetzt wieder schwanger bin und das zum Zeitpungt der Kündigung natürlich noch nicht wusste, möchte ich gerne wissen, ob ich dann bei de ...
Hallo Frau Bader, ich hab gleich zwei Anliegen an Sie. 1) Meine Niederlassung schließt hier zum Jahresende Ihren Standort, es wird nur ein kleines Verkaufsteam übrig bleiben. Ich befinde mich in einem dreijährigen Erziehungsurlaub der erst 2008 endet. Man sagte mir, das ich mit einer Kündigung zu rechnen habe. Über einen Sozialplan wird er ...
Hallo Frau Bader, bin bis 24.10.08 in Elternzeit mit unserem 2. Kind. Werde jetzt wegen Insolvens des Betriebs gekündigt. Bin wieder im 3. Monat schwanger. Bekomme ich für das 3. Kind das neue Erziehungsgeld? Danke für Ihre Mühe.
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