Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hab gleich zwei Anliegen an Sie. 1) Meine Niederlassung schließt hier zum Jahresende Ihren Standort, es wird nur ein kleines Verkaufsteam übrig bleiben. Ich befinde mich in einem dreijährigen Erziehungsurlaub der erst 2008 endet. Man sagte mir, das ich mit einer Kündigung zu rechnen habe. Über einen Sozialplan wird erst in 14 Tagen mit dem Gesamtbetriebsrat diskutiert. Wie sieht die rechtliche Lage für mich aus? Ich muß dazu sagen das eine weitere Niederlassung ca. 70 km von mir bestehen bleibt. Hab ich sonst ein Recht auf Abfindung und wie hoch wird so etwas in der Regel sein? 2) Unser Antrag auf Erziehungsgeld wurde abgelehnt. Unsere Einkünfte überschreiten die Einkommensgrenze. 2003 haben wir aber Erziehungsgeld bekommen für 3 Monate, und da hat mein Mann nur ca. 7000 euro Brutto weniger im Jahr verdient. Hat sich in den Jahren bezüglich Einkommensgrenze Pauschalbetrag etwas geändert? Lieben Dank Inga
Hallo, zu1.:Der Betrieb wird Ihnen eine Abfindung anbieten iHv 1/2 Gehalt/ Jahr der Betriebszugehörigkeit Gruß, NB
Hallo, zu 1: da habe ich zu früh abgedrückt. Der Betrieb wird Ihnen eine Abfindung anbieten iHv 1/2 Gehalt/ Jahr der Betriebszugehörigkeit anbieten. Evtl. aber auch nur eine Alternativarbeit anbieten, das wäre für Sie die schlechter Variante. zu 2. Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Oder http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/index.php Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, wie bindend ist die Angabe über die geplante Elternzeit im Antrag für Erziehungsgeld? Was geschieht z.B., wenn man im Antrag angab, 1 1/2 Jahre zu Hause zu bleiben und anschließend 1 Jahr verkürzt zu arbeiten, in der Zwischenzeit aber kündigt (3 Monate vor dem Ablauf der 1 1/2 Jahre) und 2 Jahre zu Hause bleiben will? W ...
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