Mitglied inaktiv
wie viel Unterhalt die Eltern dem Kind schulden? Ich finde nur was von "Mischunterhalt" von wegen ein Teil kann durch Bereitstellung von "Bett und Tisch" abgedeckt werden. Dies möchte der Teen aber nicht. Wo finde ich mehr? Nochmals 17 jähriger "Stressteenie"... eskalierte weil er die erste Lehre geschmissen hat, dann eine Ausbildung als Berufskraftfahrer machen wollte (da war er 16) und die Eltern sich weigerten knapp 5000 Euro für den Führerschein den man schon mit 17 Anfangen könnte zu zahlen... Dann hat er sich in den Kopf gesetzt Fachkraft für Sicherheit und Blablabla zu werden, in denen er alleinige Einsätze schon in der Prkatikanten Zeit (nicht mit dem Jugendschutzgesetzt übereinstimmend) erledigen mußte. Sprich 7 Tage fast rund um die Uhr im Einsatz war, da haben die Eltern Ihre Zustimmung nicht gegeben und ihn angehalten etwas "ordentliches" zu lernen oder weiterhin auf die Schule zu gehen... Tja wollte/will er alles nicht und wohnt jetzt wohl bei Oma, obwohl er daheim wohnen könnte und fordert von seinen Eltern Unterhalt. Beim Jugendamt waren die wohl schon, aber da wurde geraten sich "Hilfe" zu holen, die der Sohn aber so nicht möchte Und jetzt? LG Peeka
Hallo, kene Ansprüche gergen die Eltern u auch nicht gegen die ARGE. Wenn es nicht zuhause wohnen will - Pech. Sobald es vollj. wird, ist es eh komplett rum, da es ja sdie Ausbildung geschmissen hat Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
...auf Deine Frage, aber an Stelle der Eltern würde ich mir vom Jugendamt (Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe) oder einem Fachanwalt für Familienrecht den Unterhalt ausrechnen lassen und ihn zahlen, ohne weiteren Streit und Diskussionen. Immerhin hat der junge Mann ein Ziel vor Augen (das haben noch ältere junge Menschen oft nicht). Und er ist schon 17, bald wird er 18, dann kann er eh ausziehen und wenn er das Verhältnis zu seinen Eltern als für ihn persönlich unzumutbar schildert, wird man ihn nicht zwingen, dort zu leben - dann kriegt er öffentliche Gelder und Vater Staat zieht die Eltern eh zum Unterhalt heran. Warum also jetzt so ein großes Fass aufmachen? Ein Onkel meines Mannes war noch jünger als besagter Jugendliche, als er es auch bei den Eltern nicht mehr aushielt. Anfang der 60er Jahre haute er daher mit 16 (oder 15?) von daheim ab und fuhr zur See, kam erst nach über 10 Jahren wieder die Eltern besuchen. Die haben sich über seine Kontaktaufnahme dann wahnsinnig gefreut und fortan war er nicht mehr das Problemkind, sondern der Superheld. Er hat sich auch super gemacht und später noch richtig Karriere gemacht und eine Familie mit 2 Kindern gegründet. Ich vermute unbekannterweise, dass es bei Deinem Bekannten möglicherweise ähnlich läuft. Manchmal können Alt und Jung eben zeitweise nicht miteinander, dann müssen die Eltern ihr Kind in die Freiheit entlassen, auch wenn die Wünsche des Sprösslings nicht den Ihren entsprechen, und dem Kind vermitteln, dass sie es in Liebe gehen lassen und es zuhause immer willkommen ist.
Mitglied inaktiv
aber der Bub verlangt einen LEbensstandard, so wie er ihn gewohnt war LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, bei volljährigen Kindern wäre das hier für die Eltern der "worst case": "Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 640 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung (Warmmiete) bis zu 270 €), ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ohne Studiengebühren und vergleichbare Aufwendungen. Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern abgewichen werden." D. h., die Eltern müssten dem Sohnemann, wenn er 18 wäre, das Kindergeld (184,-) plus 456,- auszahlen. Etwaige Einkünfte des Sohnes könnten zumindest anteilig angerechnet werden; eventuell könnten Krankenversicherungs- oder ausbildungsbedingte Kosten hinzukommen. Wenn die Eltern ja, wie Du schreibst, grds. zahlungswillig sind: warum gehen sie nicht einfach mit ihren Gehaltsabrechnungen und ihrem Steuerbescheid sowie Nachweisen über Belastungen zu ihrem örtlichen Sachbearbeiter für wirtschaftliche Jugendhilfe und lassen es ausrechnen? LG M.
Mitglied inaktiv
Du schriebst ja, den Eltern und dem Jungen seien vom Jugendamt bestimmte Beratungs- oder Hilfsangebote unterbreitet worden, die ihm aber nicht zusagten. Ich schließe daraus, dass sie bei der "falschen" Abteilung des Jugendamtes waren. Es gibt dort (zumindest bei uns) die Erziehungsberatung (Anlaufstelle für Eltern), die Jugendberatung (an die sich Jugendliche selber wenden können) und die wirtschaftliche Jugendhilfe, die für Unterhaltsberechnung, -beistandschaften etc. pp. zuständig ist. Deine Bekannten müssen genau zu dieser letzteren Stelle gehen, wenn es wirklich nur um die Berechnung des Unterhaltes geht. Wenn sie aber unwissenderweise gleich zu Anfang zur Erziehungsberatung gelaufen sind, wundert es mich nicht, wenn man ihnen dort z. B. einen runden Tisch mit Eltern, Jugendamt und Sohnemann, eine Mediation oder ähnliches vorgeschlagen hat ;-)
Mitglied inaktiv
Ich fasse nochmal zusammen: - das Kind könnte Zuhause wohnen, das Angebot steht - es will das aber nicht - es hat kein eigenes Einkommen, - es ist derzeit arbeitslos - es erwartet, dass die Eltern die persönliche "aktuelle Lebensgestaltung" finanzieren - es ist über die Eltern versichert (Krankenversicherung, Haftpflicht etc.) - es erwartet die finanzierung seines "Lebensstandards" - es wohnt gerade (kostenfrei?) bei der Oma so, daraus folgt für mich: - das Kind kann gerne weiterhin Taschengeld bekommen bis zum 18. Geb. (über die Höhe wäre zu diskutieren, mir fallen da spontan 100 EUR im Monat ein) - der Oma würde ich evtl. eine Art "Kost und Logis Ersatz" zahlen, ca. 300-400 EUR im Monat Wenn das Kind "mehr" möchte kann es - gerne sich durch Jobs etwas dazuverdienen (Zeitungen austragen z. B.) - oder Hartz IV beantragen (die werden dem Kind dann schon seine "Ansprüche" aufzeigen) - oder die Eltern auf Unterhalt verklagen Mit dem 18. LJ ist das dann sowieso vorbei. Keine Lehre, keine Knete. So ist das nun mal im Leben.... Den Eltern wünsche ich viel Kraft, etwas inneren Abstand und dass sie sich die Liebe zum Kind für die zeit bewahren können, wenn das Kind diese Liebe wieder zulassen kann... Viele Grüße Désirée P. S. das Kind kann froh sein, dass es nicht durch die Polizei bzw. den Gerischtvollzieher wieder heimgebracht wird, mal so nebenbei!
Mitglied inaktiv
warum sollten eltern ihren volljährigen kindern unterhalt zahlen müssen, wenn die kinder nicth mehr zuhause wohnen wollen? wie ist das recthlich denn begründet?
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