Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal: Arbeitslosengeld 1 während der Elternzeit, auf welchen § berufen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal: Arbeitslosengeld 1 während der Elternzeit, auf welchen § berufen

kathy5960

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Hallo Frau Bader, ich habe sie vor einigen Tagen schon mal danach gefragt und auch eine positive Antwort von Ihnen erhalten. Vielen lieben DANK dafür. Wirklich ein toller Service von Ihnen. Nochmal kurz zur Erinnerung. Ich habe für zwei Jahre Elternzeit beantragt und wollte ab Januar nächsten Jahres wieder anfangen, in Teilzeit, bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Dann wäre 1 Jahr Elternzeit vergangen. Ich hatte auch rechtzeitig (im August diesen Jahres) angekündigt, dass ich ab Januar gerne in TZ arbeiten wolle. Auf jeden Fall ist das zur Zeit bei meinem Arbeitgeber nicht möglich. Ich muss aber arbeiten weil wir sonst finanziell nicht klar kommen würden. Ich habe auch schon ca. 20 Bewerbungen rausgeschickt allerdings bisher nur Absagen oder Zusagen ca. zu Mitte nächsten Jahres erhalten. Ich muss aber das halbe Jahr finanziell irgendwie überbrücken. Am Montag habe ich einen Termin beim Arbeitsamt, um ALG1 zu beantragen. Die Voraussetzungen habe ich erfüllt. Also Anwartschaftszeit und auch die Meldung ist erfolgt. Außerdem bin ich ja so gesehen "beschäftigungslos" ab Januar. Ich wollte für ca. 20-30 Stunden wieder arbeiten. Bei meinem letzten Beitrag haben Sie schon geschrieben, dass ich auch während der Elternzeit Anspruch habe wenn eine Beschäftigung durch meinen alten Arbeitgeber nicht möglich ist. (ein Schreiben wo das drin steht habe ich auch schon hier vorliegen) Am Telefon wurde mir von einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes gesagt, dass ich arbeitslos sein müsste. Sprich ich darf in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. Er meinte, dass mein alter Arbeitgeber mir kündigen müsste. Ich hatte den Eindruck, dass dieser Herr das aber auch nicht ganz sicher wusste, weil er sich mehrfach rückversichert hat. Jetzt sind meine Fragen. 1) soll ich mir kündigen lassen? Das hätte doch Nachteile für mich... 2) wo genau im SGB steht, dass man während der Elternzeit Anspruch hat auf ALG 1 hat. Ich habe lange danach gesucht und die Gesetzestexte gelesen aber da konnte ich es eindeutig nicht draus erkennen. Ich habe nämlich Angst, dass mir nachher aus Unwissenheit des Beraters das ALG1 nicht gezahlt wird. (steht des Öftern im Netz, dass das viele Berater nicht wissen) Ich will es ja wirklich nur zur Überbrückung bis ich wieder einen neue Arbeitsstelle habe. Vielen DANK nochmal für Ihre Antwort/Hilfe. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Auf keinen Fall! 2. Gehen Sie erst mal hin und reden Sie mit dem Sachbearbeiter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das vom Teilzeitarbeitslosengeld nicht wissen Liebe Grüße NB


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