Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Vor kurzem haben Sie mir sehr geholfen. Danke dafür. Jetzt habe ich zu meiner Frage von damals eine neue Frage: Mein letzter Beitrag: Hallo Frau Bader! Heute wende ich mich mal wieder mit einem speziellen "Problem" an Sie: Ich bin auf 325,-Euro-Basis beschäftigt und mein Mutterschutz beginnt am 23.06.03. Da es mir nach der Entbindung nicht mehr möglich ist, so wie bisher weiter zu arbeiten, habe ich mit meiner Chefin zusammen ausgemacht, dass wir mein Arbeitsverhältnis zum 30.6. auflösen. Jetzt sagt deren Steuerberater, dass es erst möglich ist, NACH dem Mutterschutz das Arbeitsverhältnis aufzulösen und meine Chefin die gesamte Mutterschutzzeit, also bis 8 Wochen nach der Entbindung, weiterzahlen muss und dieses Geld aber von der Krankenkasse wiederbekommt. Darauf haben Sie mir geantwortet, dass dieses zutrifft, wenn meine Chefin unter das U2-Verfahren fällt. Tut sie, aber meine Krankenkasse sagt, dass mir nur das einmalige Mutterschaftsgeld von 76 Euro zustehen und ich einen Antrag auf die einmalige Zahlung von 204 Euro vom Bundesvesicherungsamt stellen kann. Der Steuerberater sagt aber weiterhin, dass meine Chefin zahlen muss und sie das Geld auf jeden Fall von der KK zurückbekommt.... Ich weiß nicht mehr weiter! Ich will nicht, dass ich das Geld bekomme und dann womöglich zurückzahlen muss. Haben Sie einen Rat für mich oder können Sie mir sagen, wohin ich mich wenden kann? Wäre sehr nett von Ihnen, Danke im voraus, Karin Paul
Hallo, bin wirklich verwirrt. Schreiben Sie bitte noch mal kurz und prägnand, ob Sie nur ein 325er sind oder wie. Ich meine, Sie haben im EU nebenbei als 325 er gearbeitet? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich nochmal! Gerade habe ich weiter unter gelesen, dass Sie jemandem geantwortet haben, dass es kein Mutterschaftsgeld gibt, weil keine Beiträge an die KK gezahlt wurden.... Habe ich ja auch nicht, aber mir antworteten Sie, dass meine Chefin zahlen muss, wenn U2-Verfahren (bin die einzige Mitarbeiterin). Bin jetzt echt etwas verwirrt.... Entschuldigung für den "Kauderwelsch" *g*, Karin Paul
Mitglied inaktiv
Hallo Karin, bei mir war es so: Habe einen 325 Euro Job als Nebentätigkeit ausgeübt, versicherungspflichtig, bekam Mutterschaftsgeld im Wege der Lohnfortzahlung bis zum Ende Mutterschutzfrist. Mein Chef bekam das Geld von meiner Krankenkasse erstattet. Schau doch mal auf der Internetseite Deiner Krankenkasse nach ! Kannst ja evtl. auch mal im Forum des Steuerberaters H. Stammnitz anfragen, aber der sagt Dir bestimmt das, was auch Dein Steuerberater gesagt hat. Viele Grüße Annette
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?