Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bei mir ist noch eins unklar, können Sie mir genau sagen, wie das mit dem Arbeitgeberanteil ist? Und zwar muss ich ja noch vom 17. Juni bis zum 10. August arbeiten, dann fängt der neue Mutterschutz an, wie rechnet sich dann der Arbeitgeberanteil. Ich habe ja nur 7 Wochen bis zum neuen Mutterschutz gearbeitet. Stehen mir nur die 7 Wochen zu?? Sie sagten die letzten 3 Kalendermonate, (sprich Juli, Juni Mai??, oder die letzten 13. Wochen vorm Entbindungstermin?? Bin ein wenig verwirrt!! Danke schön noch mal im voraus!!
Hallo, nein, Sie bekommen den vollen Anteil. Der berechnet sich nur normal nach den letzten 13 Wo. Wenn das bei Ihnen keinen Unterschied macht (weil der Lohn immer gleich hoch ist) Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise nach Äthiopien
- Eigene Notizen
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger