Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader ! Ich habe schon einmal weiter unten geschrieben (wenn unten geantwortet, dann hat es sich erledigt). Danach habe ich im Internet nachgesucht und etwas zu diesem Thema gefunden (unter http://www.neues-arbeitsrecht-fuer-vorgesetzte.de/ar/schnupper/e80.asp ). Habe ich das dort richtig versanden? Ich habe bisher eine Erziehungszeit von 1 ½ Jahren beantragt und genehmigt bekommen. Ich möchte nach dieser Zeit nun gern für ein ½ Jahr nur 30 Stunden arbeiten. Wenn dies mein Arbeitgeber genehmigt, muß er mich doch nach dem ½ Jahr wieder voll arbeiten lassen. Ist das richtig? Und weiterhin kann ich doch einen Antrag stellen, daß 3. Jahr des EU für den Zeitraum zwischen 3 und 8. Lebensjahr zunehmen. Alles unter der Voraussetzung, daß ich den Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf meiner jetzig beantragten Erziehungszeit (von 1 ½ Jahren) einreiche. Ist das richtig? Meinen Resturlaub (hatte die Schwangerschaft Beschäftigungsverbot) kann ich doch in dem Jahr nehmen, wo ich wieder arbeiten kömme (nach dem EU)? Vielen Dank für Ihre Antwort FG Britt
Liebe Britt, ja. Sie haben für ein halbes Jahr gekürzte Arbeitszeiten vereinbart, danach gilt der urspr. Vertrag weiter. Den Resturlaub können Sie im Jahr nach dem EU + dem Folgejahr nehmen. Der Sache mit der Aufschiebung des 3. Jahres muß der Ag zustimmen. Gruß, NB
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