Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Neues Gesetzt betr. Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe von einem neuen Gesetz gehört, demnach sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden Mütter nach Ablauf des Erziehungsurlaubes auch in Teilzeit weiterzubeschäftigen. Stimmt das und wenn ja ab wann tritt es in Kraft? Mit freundlichen Grüßen Mine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Mine, es gilt ab 01.01.01 geborene Kinder. Die Teilzeit erhäht sich auf 30 Std. Schauen Sie bitte mal in der Suchmaschine, dazu gibt es schon sehr viel. Gruß, Nb


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, so wie ich das Gesetz verstanden habe geht es um die Teilzeit während des Erziehungsurlaubes. Oder hab ich das falsch verstanden? Angela


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, wenn ich nach meinen Erziehungsurlaub (Ende 09/2002) wieder Teilzeit arbeiten gehe, wieviele Wochenstunden sind dann bezüglich der Rente erforderlich bzw. nützlich? Vielen Dank

Hallo Frau Bader, Ende Mai geht bei mir der Erziehungsurlaub zu Ende. Eine Mutter sagte mir heute, ich müßte 3 Monate vor Arbeitsbeginn einen Antrag auf Arbeitsteilzeit stellen, damit ich bei Zustimmung überhaupt ein Recht auf eine Teilzeit-Stelle hätte, sonst müßten Sie mich -wenn überhaupt- nur Vollzeit nehmen! Stimmt das! Ich arbeite in einem ...

Hallo im Aug l. J. kam mein Sohn zur Welt. Seit Jan d.J. bin ich Teilzeitbeschäftigt. Könnte man wieder zurück in der Erziehungsurlaub, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bei dem man eingestellt ist sehr schlecht ist?

Hallo Frau Bader, ich habe gleich ein paar fragen auf lager. 1. Das Mutterschaftsgeld wird ja nach einkommen der Mutter und des Vaters errechnet. Auch wenn man nicht verheiratet ist so wie es bei uns ist. Ich habe schon mal im Internet gestöbert und weiß wie hoch die Grenzen sind. Jetzt meine Frage: Wenn man über dieser Grenze liegt, bekommt ma ...

Hallo, ich würde gerne in meinem Erziehungsurlaub in meiner bisherigen Firma weiter arbeiten von 38 auf 15 Std. die Woche habe aber Angst das somit mein Kündigigsschutz nicht mehr gilt. Und wenn es mit dem Arbeiten nicht klappt das man mich dann kündigen kann. Gilt der Kündigungsschutz nur wenn man zuhause bleibt ? Vielen Dank für Ihre Hilfe ...

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Mein Chef will mich nach meinem EU nicht als Teilzeitkraft einstellen. Nach dem Gesetz habe ich aber einen Anspruch darauf. Möglich wäre, die Stelle einzuklagen, wobei dadurch dann das Arbeitsverhältnis gespannt wäre, wenn es zur Wiedereinstellung kommt. Außerdem kann dann ja nach 3 Monaten die Kündigu ...

Hallo Frau Bader im Januar endet mein Erziehungsurlaub(habe erst mal 2 Jahre genommen)würde dann 30 std/Wö. arbeiten kommen. Meine frage wenn ich nicht verlängere ist das Gehalt gleich, oder verlängern und im erziehungsurlaub die 30 std. arbeiten. Verstehe nicht bis 30 std. ohne steuerabzug während des ErUrlaubs. Habe bereits ein 400€ job! Dank ...

wird mündlich eine Zusage erteilt, dass ein Teilzeitvertrag (ohne gesetzliche Pflicht, da weniger als 15 AN)gemacht wird während des Erz.urlaubs, und die schriftliche Ausfertigung ständig hinausgezögert, ist dann die mündliche Zusage verbindlich?

Hallo Frau Bader, ich hoffe, dass mir weiterhelfen können. Ich bin seit März im Erziehungsurlaub. Den habe ich wie folgt beantragt: 1. Jahr zu Hause 2. Jahr ab März Teilzeitbeschäftigung 3. Jahr nach Zustimmung später Ich bin für ein großes Unternehmen im Außendiest(Pharmaunternehmen)tätig. Bereits im vergangenen Oktober habe ich nachg ...

Ich habe 2 Kinder, 2 1/2 und 4 Jahre alt. Im September läuft der Erziehungsurlaub für den Jüngsten aus und ich möchte dann wieder ganz eingeschränkt bei meinem bisherigen Arbeitgeber (seit 1996 Vollzeit) arbeiten. Optimal wären für mich 3 Vormittage. Habe ich irgendeinen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung? Während meines Erziehungsurlaub ...